Stiefkinder über 900 Mal sexuell missbraucht: Milde Strafe für Angeklagten nach Geständnis

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Von Katrin Zeiß

Erfurt - Wegen jahrelangen sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Landgericht Erfurt einen Mann aus Ilmenau zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Dem Angeklagten werden hunderte Missbrauchsfälle im Zeitraum von 2017 bis 2025 zur Last gelegt.
Dem Angeklagten werden hunderte Missbrauchsfälle im Zeitraum von 2017 bis 2025 zur Last gelegt.  © Marie Frech/dpa

Der 46-Jährige wurde des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Herstellens von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Dem mehrfach vorbestraften Mann waren mehr als 900 Missbrauchsfälle im Zeitraum von 2017 bis 2025 zur Last gelegt worden.

Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel sprach in der Urteilsbegründung von "perfiden Methoden", mit der der Angeklagte seine Stieftochter dazu gebracht habe, den Missbrauch zu- und sich dabei filmen zu lassen. Laut Anklage hatte er ihr eingeredet, mit dem Verkauf der Aufnahmen würden Geldprobleme der Familie gelöst. 

Laut Gericht hat der Mann die Bilder selbst angeschaut. Das Mädchen war zu Beginn der Taten zehn Jahre alt, der Stiefsohn ist zwei Jahre jünger. Sie waren Nebenkläger in dem Prozess. 

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Ein Gutachter hatte dem Mann nach Aktenlage Pädophilie bescheinigt, einem persönlichen Gespräch mit dem Gutachter hatte der Angeklagte nicht zugestimmt. Der Mann arbeitete als Putzkraft in einer Schule. Beim Verlesen der Anklage zu Prozessbeginn war unter anderem bekanntgeworden, dass er sich auch in der Schule an der Stieftochter vergangen hatte.

Der Mann aus Ilmenau wurde am Landgericht Erfurt zu fast zehn Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)
Der Mann aus Ilmenau wurde am Landgericht Erfurt zu fast zehn Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Geständnis war strafmildernd

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die elfeinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft plädiert. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte zu Prozessbeginn Anfang April ein Geständnis abgelegt hatte.

Im Gefängnis soll sich der Mann einer Therapie unterziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist nicht ausgeschlossen, hieß es.

Titelfoto: Marie Frech/dpa

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