Totes Mädchen (†3) in Garten verbuddelt: Mutter und Ex-Partner lange im Knast

Von Annett Gehler

Bad Blankenburg - Im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg sind die Mutter und ihr damaliger Lebensgefährte zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Auf diesem Gartengrundstück wurde die Leiche des kleinen Mädchens (†3) gefunden. (Archivbild)  © Bodo Schackow/dpa

Das Landgericht Gera verhängte gegen den 30-Jährigen unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen eine lebenslange Haftstrafe und gegen die 23-Jährige eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren. Außerdem stellte das Gericht bei dem Mann die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

Das kleine Mädchen war Ende 2020 nach Misshandlungen und Krankheit gestorben. Trotz des lebensbedrohlichen Zustandes des Kindes hatten die beiden Angeklagten keine ärztliche Hilfe geholt. Der Mann hatte die Leiche des Kindes dann unter der Terrasse einer Gartenlaube in Bad Blankenburg vergraben.

Beide Angeklagten haben den Tod des Mädchens gemeinsam zu verantworten, wie der Vorsitzende Richter Sascha Schrauber in der Urteilsbegründung sagte.

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Die Katastrophe, die zu dem Tod des Kindes führte, habe sich lange angedeutet. Die Eltern seien überfordert gewesen. Der Vorsitzende Richter sprach von psychischen Problemen, Drogenkonsum und Persönlichkeitsdefiziten.

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Mit dem Urteil folgten die Richter im Wesentlichen dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.

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