Urteil gefallen: Rechtsextreme Drogendealer müssen lange in den Knast

Erfurt - Im Prozess gegen rechtsextreme Drogendealer aus der Gruppierung der "Turonen" sind die Angeklagten zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden.

Am Landgericht Gericht wurden am Mittwoch die Urteile im sogenannten "Turonen"-Prozess verkündet. (Archivbild)
Am Landgericht Gericht wurden am Mittwoch die Urteile im sogenannten "Turonen"-Prozess verkündet. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Das Landgericht Erfurt verurteilte den Hauptangeklagten am Mittwoch zu elf Jahren Haft. Er sei unter anderem des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln schuldig. Vom Vorwurf des Bildens einer kriminellen Vereinigung sprach ihn das Gericht frei.

Fünf weitere Angeklagte erhielten Haftstrafen von vier bis acht Jahren. Zwei Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die fünf Männer und drei Frauen hatten sich in dem seit dem vergangenen Jahr laufenden Verfahren wegen Drogenhandels im großen Stil verantworten müssen.

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Neben dem bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln wurden einzelnen Angeklagten unter anderem auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Erpressung, Zwangsprostitution sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Alle Angeklagten gehören den Ermittlungen nach zu einer Gruppierung, die sich als "Bruderschaft Thüringen" bezeichnet.

Diese wiederum gliedert sich in eine Führungsriege, die sich "Turonen" nennt, und deren Unterstützer, die "Garde 20".

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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