Urteil im Wodka-Prozess gefallen: Männer hinterziehen mit Schnaps Steuern in Millionenhöhe

Mühlhausen - Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe sind zwei Männer aus Thüringen verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision der beiden Männer abgeschmettert. (Symbolfoto)
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision der beiden Männer abgeschmettert. (Symbolfoto)  © Uli Deck/dpa

Die Urteile des Mühlhäuser Landgerichtes im sogenannten Wodka-Prozess sind rechtskräftig.

Wie die Vorsitzende Richterin gegenüber dem MDR erklärte, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen der verurteilten Männer als unbegründet verworfen.

Die beiden Angeklagten waren vor rund drei wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu langjährigen Haft- bzw. Bewährungsstrafen verurteilt worden.

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Laut einem Bericht des öffentlich-rechtlichen Nachrichtensenders hatte der heute 36-Jährige aus Leinefelde-Worbis im Jahr 2010 mit gefälschten Lieferscheinen rund 1,2 Millionen Euro Alkoholsteuer hinterzogen.

Wie aus dem Urteil von Februar 2020 hervorgeht, liefen die Geschäfte der Leinefelder "Bärenkrone" im Jahr 2010 sehr schlecht. Aus diesem Grund entschlossen sich die beiden Männer, Gelder vor dem Finanzamt zu verschleiern.

Der MDR schreibt weiterhin, dass die beiden Gesellschafter in der Folge die Lieferwege in Europa verheimlichten. Darüber hinaus lagerten sie in Leinefelde große Mengen britischen Rohalkohols, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Für den Millionenbetrug mit unversteuertem Schnaps muss der 36-Jährige für zwei Jahre und sieben Monate hinter Gitter. Sein neun Jahre älterer Komplize bekam ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung aufgebrummt.

Darüber hinaus muss der heute 48-Jährige 350 Sozialstunden leisten.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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