Kelheim - Im niederbayerischen Landkreis Kelheim soll am vergangenen Freitag (11. September) ein minderjähriges Mädchen von einem 35-Jährigen sexuell missbraucht worden sein. Der Tatverdächtige wurde inzwischen festgenommen.
Wie die Polizei am Dienstag bekannt gab, soll das Mädchen bereits über eine Social-Media-Plattform Kontakt zu dem Mann gehabt haben.
Die beiden haben sich in einem Waldstück verabredet. Dort sei es zu sexuellen Handlungen zwischen dem Täter und der Minderjährigen gekommen.
Der Vater erstattete einen Tag später Anzeige, die Kripo Landshut begann daraufhin mit umfangreichen Ermittlungen. Kurz darauf konnte die Identität des Gesuchten – er selbst agierte unter einem Pseudonym – geklärt werden.
"Hierbei geriet ein 35-jähriger Deutscher aus Nordrhein-Westfalen in den Fokus der kriminalpolizeilichen Ermittlungen", teilte das Polizeipräsidium Niederbayern mit. Am Sonntag durchsuchten Polizeibeamte die Wohnung des Mannes und nahmen ihn fest.
"Er ist nach Vorführung beim dortigen Amtsgericht in eine Justizvollzugsanstalt in NRW eingeliefert worden. Die Ermittlungen (...), insbesondere die Auswertung der sichergestellten Datenträger, dauern an."
Was tun, wenn man Opfer von Cybergrooming wird?
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei einmal mehr auf die Gefahren des sogenannten "Cybergroomings" hinweisen.
Hierbei suchen (häufig) Erwachsene über das Internet Kontakt zu Minderjährigen, um sie sexuell zu belästigen, Bilder auszutauschen oder – wie in diesem Fall – zu Treffen zu überreden.
Hierbei sind nicht nur soziale Medien oder Chat-Foren ein möglicher Tatort. Auch über Online-Spiele kann der Kontakt zu Jungen und Mädchen hergestellt werden.
Aber nicht nur Erwachsene, auch in etwa Gleichaltrige können mögliche Täter sein. Bereits der Versuch ist strafbar. Wer Opfer von Cybergrooming wird, sollte – zusammen mit den Eltern – den Chatverlauf dokumentieren und die Polizei verständigen.
Diese erklären das weitere Vorgehen. Achtung: Je nach Bildern und Videos könnte man sich beim Speichern oder Weiterleiten – auch an die Polizei – selbst strafbar machen.
Betroffene Kinder und Jugendliche haben es oft schwer, sich Eltern anzuvertrauen. Eltern sollten gemeinsam mit ihren Kindern konkrete Vereinbarungen für so einen Fall im Vorfeld treffen.