Missbrauchter Ministrant: Vergleich im Traunsteiner Missbrauchsprozess

Von Britta Schultejans

Traunstein - Im Streit um Schmerzensgeld für einen früheren Ministranten wegen sexuellen Missbrauchs hat das Erzbistum München und Freising sich mit dem Betroffenen geeinigt. Im August sei ein endgültiger Vergleich gerichtlich festgesetzt worden.

Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs an einem früheren Ministranten haben sich das Erzbistum München/Freising und das Opfer auf einen Vergleich geeinigt. (Symbolfoto)  © Britta Schultejans/dpa

"Im Rahmen der Gespräche zur gütlichen Einigung wurde seitens der Erzdiözese München und Freising von Beginn an der Höchstbetrag des gerichtlich für verhältnismäßig erachteten Schmerzensgeldes angeboten", teilte das Landgericht Traunstein mit. 

"Der Kläger stimmte diesem Angebot zu." Wie hoch die Summe ist, soll "auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten" nicht veröffentlicht werden.

Seit dem Eingang eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2025 hatten die Parteien Gespräche über eine gütliche Einigung geführt. 

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Vor inzwischen mehr als drei Jahren hatte der Zivilprozess um die Geldforderungen gegen den Täter und das Bistum am Landgericht begonnen.

Der Kläger hatte in dem Verfahren angegeben, Mitte der 1990er-Jahre von Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein.

Er ist damit eines von zahlreichen Opfern des Skandalpriesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist.

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Früherer Papst Benedikt als Beklagter

Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war auch der frühere Papst Benedikt (†95) als Beklagter geführt. (Archivfoto)  © Sven Hoppe/dpa-pool/dpa

Mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld verlangte der frühere Ministrant zu Prozessbeginn von dem Täter und vom Erzbistum - und auch Schadenersatz.

Das Verfahren hatte vor allem darum internationale Schlagzeilen gemacht, weil zu Beginn auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt worden war.

Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde.

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Außerdem unterzeichnete er später als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom einen Brief, in dem er jenem Priester H. gestattete, die Heilige Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern.

Das Münchner Erzbistum hatte mit dem Hinweis, dass H., wenn er trank, Kindern gegenüber übergriffig wurde, um die Ausnahmeregelung gebeten.

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