Zwei Jungen im Hafturlaub missbraucht: Psychiater hält Rückfallrisiko von Sexualtäter für sehr hoch

Von Angelika Resenhoeft

Aschaffenburg - Ein psychiatrischer Sachverständiger schätzt das Rückfallrisiko des Sexualstraftäters, der in seinem Hafturlaub zwei Jungen missbraucht haben soll, als sehr hoch ein.

Der 23-Jährige (l.) spricht in der Prozesspause mit seiner Verteidigerin Susanne Tölke.  © Daniel Löb/dpa

"Er hat eine gewisse Art von Raffinesse, wie er vorgeht", sagte der erfahrene Gutachter Hans-Peter Volz vor dem Landgericht Aschaffenburg. 

Der Angeklagte habe bei den ihm vorgeworfenen Taten sehr zielgerichtet agiert. "Das Vorgehen ist geplant mit einer langen Vorgeschichte", sagte Volz mit Blick auf die sexuellen Übergriffe auf zwei Jungen im Raum Aschaffenburg und in Staßfurt in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr. Der Verdächtige hatte die Vorwürfe in dem Prozess eingeräumt. 

Volz geht davon aus, dass die sexuellen Neigungen des 23-Jährigen, der bereits 2021 vom Landgericht Hannover wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, nicht verschwinden werden. "Das wird nicht weggehen." Das sei sehr unwahrscheinlich. "Diese Fantasien wird er haben, bis er ein alter Mann ist."

Sexueller Missbrauch "Fantasien waren da": Sexualtäter gesteht Missbrauch von zwei Jungen im Hafturlaub

Der Angeklagte müsse daher lernen, damit umzugehen und sich von vorpubertären Jungen fernzuhalten. "Das könnte er rein intellektuell auch. Aber das hat er noch nicht verinnerlicht."

Die Einschätzung des Gutachters ist relevant für die Frage, ob das Gericht eine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten verhängen wird. Sicherungsverwahrung kann nach dem Verbüßen einer Haft angeordnet werden, wenn von dem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Das Landgericht könnte noch heute sein Urteil verkünden.

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Vor dem Landgericht Aschaffenburg soll jetzt entschieden werden, ob über den Angeklagten eine Sicherungsverwahrung verhängt wird.  © Daniel Wolfgang Ebener/dpa

Hafturlaub sollte den 23-Jährigen auf Entlassung vorbereiten

Der 23-Jährige war 2025 zur Vorbereitung auf seine Entlassung aus der Jugendanstalt Hameln in Niedersachsen im Hafturlaub in Bayern - in dieser Zeit soll er sich an dem Elf- und dem Zwölfjährigen sexuell vergangen haben.

Nach Erkenntnis der Ermittler suchte der Deutsche, der im Tatzeitraum unter anderem von einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.

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