Von Angelika Resenhoeft
Würzburg - Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof in Unterfranken hat das Landgericht Würzburg den Angeklagten (49) wegen Mordes verurteilt. Doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Der 49-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Schülerin Sabine tötete.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich. Der angeklagte Deutsche bleibt womöglich wie nach einem ersten Schuldspruch bis zu einem rechtskräftigen Urteil auf freiem Fuß, sollte das Gericht keine Gründe für einen Haftbefehl wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr sehen.
Der Angeklagte war bereits 2024 von einer anderen Kammer des Gerichts zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, hatte aber erfolgreich Revision eingelegt.
Daher musste der Fall erneut aufgerollt werden - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil der Mordverdächtige zur Tatzeit im Dezember 1993 erst 17 Jahre alt war. Verfahren gegen Jugendliche finden in Deutschland in der Regel hinter verschlossenen Türen statt.
Leiche in einer Güllegrube versteckt
Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Beteiligung ihres Mandanten an der Gewalttat nicht bewiesen werden konnte.
Für Staatsanwaltschaft und Nebenklage war es Mord - begangen durch den inzwischen 49-Jährigen. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für den Mann gefordert. Alle Taten außer Mord sind verjährt.
Das Opfer wurde laut Anklage auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gelockt. Die Schülerin starb am 15. Dezember 1993, nachdem sie minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht worden war. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube auf dem Reiterhof zwei Tage nach der Tat gefunden.
Nach Angaben des Anklägers in einem ersten, lediglich für Journalisten öffentlichen Prozess zu dem Fall fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Sperma.