Egozentrik und Emotionslosigkeit: Gutachter hält Angeklagte im Mordfall Fabian (†8) für schuldfähig

Von Helmut Reuter

Rostock - Am Donnerstag ging der Prozess um den vor rund einem Jahr getöteten achtjährigen Fabian weiter. Die des Mordes angeklagte Frau ist nach einem psychiatrischen Gutachten grundsätzlich schuldfähig.

Der Angeklagten wird vorgeworfen am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben.  © Danny Gohlke/dpa

Zwar attestierte der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper der 30-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und eine Lernbehinderung.

Diese seien aber nicht so schwer ausgeprägt, dass sie die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt hätten deutlich beeinflussen können. 

Auch mit Blick auf die Einsichtsfähigkeit in das Unrecht der ihr zu Last gelegten Tat betonte der Gutachter, dass die Angeklagte trotz der psychischen Probleme in der Lage sei, das Unrecht der vorgeworfenen Tat in "vollen Umfang" zu erkennen.

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Der Facharzt, der seit Prozessbeginn am 28. April an jedem Verhandlungstag teilnahm, verwies auf psychopathische Tendenzen der Angeklagten, die sich in gefühllosen und manipulativen Verhalten zur Ausbeutung anderer zeigten. 

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Prozess zum Mord an Fabian (†8): Urteil möglicherweise im November

Fabian (†8) wurde mit sechs Messerstichen getötet, seine Leiche anschließend angezündet.  © Polizeipräsidium Rostock

Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben.

Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück. Nach eigenen Angaben bezieht sie seit Jahren wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente. Nach dem Gutachten könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden.

Danach würden am 29. und 30. Oktober die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und am 10. November möglicherweise das Urteil folgen.

Erstmeldung um 6.39 Uhr, aktualisiert um 11.50 Uhr.

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