Nach Leichenfund in Ostfriesland: Tatverdächtiger bleibt in U-Haft - weitere Vorwürfe erhoben

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Von Lennart Stock

Holtgast - Ein halbes Jahr nach dem Fund einer Männerleiche auf einem Grundstück in der ostfriesischen Gemeinde Holtgast (Niedersachsen) muss ein 31-Jähriger unter Mordverdacht länger in Untersuchungshaft bleiben - obwohl eine Frist zur U-Haft-Dauer abgelaufen ist.

Auf diesem Grundstück in Fulkum fanden die Polizisten die vergrabene Leiche. (Archivfoto)
Auf diesem Grundstück in Fulkum fanden die Polizisten die vergrabene Leiche. (Archivfoto)  © Lars Penning/dpa

Grund dafür ist ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den 31-jährigen Deutschen wegen besonders schwerer Brandstiftung in Sachsen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Aurich auf Anfrage sagte.

In diesem Fall erließ das Amtsgericht Wittmund bereits Mitte September ebenfalls Untersuchungshaft gegen den Mann. Diese läuft nun.

In dem Mordfall in der Gemeinde Holtgast (Landkreis Wittmund) war die Polizei nach tagelanger Suche im April auf einem Grundstück im Ortsteil Fulkum auf die vergrabene Leiche eines vermissten, 59 Jahre alten Mannes gestoßen.

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Der Mann starb laut Obduktion durch "massive Gewalteinwirkung".

Drei Mitglieder einer Familie, denen mehrere Grundstücke gehören, stehen seitdem unter Verdacht. Der 31-Jährige gilt als Hauptverdächtiger, gegen ihn besteht nach wie vor dringender Tatverdacht wegen Mordes. Die Ermittler nehmen an, dass die Tötung des 59-Jährigen möglicherweise mit veruntreutem Geld zusammenhängt. Deshalb sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Habgier bei dem 31-Jährigen erfüllt.

Er kam in Untersuchungshaft. Ein Geständnis gibt es bislang nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Oberlandesgericht prüft U-Haft

Bei einem tagelangen Großeinsatz durchsuchten die Polizisten mehrere Grundstücke im Landkreis Wittmund. (Archivfoto)
Bei einem tagelangen Großeinsatz durchsuchten die Polizisten mehrere Grundstücke im Landkreis Wittmund. (Archivfoto)  © Lars Penning/dpa

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass eine Untersuchungshaft nicht länger als sechs Monate dauern soll. Diese Frist seit dem Haftbefehl war bereits vergangene Woche (2. Oktober) abgelaufen. Eine Verlängerung ist nur unter Ausnahmen möglich.

Weil die Ermittlungen in dem Mordfall noch nicht abgeschlossen sind, strebte die Staatsanwaltschaft eine Verlängerung an und beantragte eine Haftprüfung beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg.

Dort stellten die Richter nun nach Angaben der Staatsanwaltschaft fest, dass eine Haftprüfung aber nicht zu veranlassen gewesen sei, weil gegen den Beschuldigten in der Zwischenzeit schon ein weiterer Haftbefehl erlassen worden war.

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Weitere Ermittlungen gegen Beschuldigten

Weitere Ermittlungen gegen den Beschuldigten dauern an. (Archivfoto)
Weitere Ermittlungen gegen den Beschuldigten dauern an. (Archivfoto)  © Lars Penning/dpa

Wie nun bekannt wird, wird gegen den 31-Jährigen auch ermittelt, weil er im sächsischen Schönheide (Erzgebirgskreis) ein Gebäude in Brand gesetzt haben soll - offenbar mit dem Ziel, die Versicherungssumme zu kassieren.

Gegen ihn wird deshalb inzwischen auch wegen besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrugs ermittelt. Weitere Details gab es zu diesem Fall zunächst nicht.

Auf die Spur kamen die Ermittler dem Mann in diesem Fall überhaupt erst durch die Mordermittlungen gegen ihn.

Denn als Hauptverdächtiger im Mordfall Holtgast war seine Telekommunikation überwacht worden.

Warum es bislang keine Anklage im Mordfall gibt

Auch gegen die anderen Familienmitglieder des Beschuldigten wird ermittelt. (Symbolfoto)
Auch gegen die anderen Familienmitglieder des Beschuldigten wird ermittelt. (Symbolfoto)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Im Mordfall Holtgast hat die Staatsanwaltschaft bislang keine Anklage erhoben. "Es liegt daran, dass die Ermittlungen sehr umfangreich und noch nicht abgeschlossen sind", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es gebe keine Zeugen des Mordes, es handele sich um ein Indizienverfahren. "Diese Indizien müssen zusammengetragen und ausgewertet werden."

Auch die Daten der Telekommunikationsüberwachung müssten noch ausgewertet werden - das sei zeitaufwendig. Die Staatsanwaltschaft wolle zeitnah Anklage erheben, das gehe aber erst nach Abschluss der Ermittlungen, sagte der Sprecher weiter.

Auch gegen die beiden anderen Familienmitglieder, die Mutter des Beschuldigten und einen weiteren ihrer Söhne, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter wegen der "Beteiligung an einem Tötungsdelikt".

Gegen sie bestehe aber kein dringender Tatverdacht, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Titelfoto: Bildmontage: Lars Penning/dpa (2)

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