Mann häutet Studentin (†23) und bekommt lebenslänglich, doch es gibt ein weiteres Urteil

Rzeszów (Polen) - Ein wegen Mordes verurteilter Mann hat offenbar Wärter in einem Gefängnis zu Unrecht beschuldigt. Er saß nun ein weiteres Mal auf der Anklagebank.

Ein verurteilter Pole saß erneut vor Gericht, weil er Gefängniswärter zu Unrecht beschuldigt hatte. (Symbolbild)
Ein verurteilter Pole saß erneut vor Gericht, weil er Gefängniswärter zu Unrecht beschuldigt hatte. (Symbolbild)  © 123rf.com/ehabeljean

Robert J., der wegen der Tötung und Häutung einer Studentin (†23) in Kraków (deutsch: Krakau) bereits verurteilt war und deshalb schon in Haft saß, musste sich erneut vor Gericht verantworten. Der Prozess begann im September 2020, nun wurde das Urteil gesprochen.

Wie das polnische Nachrichtenportal Interia berichtet, ging es um Vorwürfe, die der Mann gegen die Aufseher des Gefängnisses in Rzeszów erhob. Ihm zufolge hätten die Uniformierten ihn von Oktober 2017 bis Januar 2018 beleidigt und seelisch misshandelt. J. behauptete, er sei als "homosexuell" bezeichnet und "Schwuchtel" genannt worden. Die Wärter hätten ihm auch befohlen, ohne Not aufzustehen, und ihm mit körperlicher Gewalt gedroht.

J. berichtete zudem von einer angeblichen Misshandlung während eines Verhörs im Jahr 2018 und behauptete, das habe ihn dazu bringen sollen, den Mord an der Studentin Katarzyna Z. sowie ihre Häutung zu gestehen.

18-Jähriger nach Mord an eigener Mutter weiter flüchtig
Mord 18-Jähriger nach Mord an eigener Mutter weiter flüchtig

Im September befand ihn das Bezirksgericht in Kraków des Mordes an der jungen Frau für schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Untersuchung, dass J. die Frau zwischen dem 12. November 1998 und dem 6. Januar 1999 umgebracht hatte. Einige ihrer Überreste, darunter Haut, Torso, Beine und weitere Körperteile, wurden am 7. und 14. Januar 1999 in der Weichsel gefunden.

Die Ermittler waren sich sicher: Am 12. November 1998 "raubte der Verdächtige dem Opfer mit körperlicher Gewalt die Freiheit und hielt es gegen seinen Willen in einem verschlossenen Raum fest". In dieser Zeit habe er ihr auch Drogen verabreicht.

In Haft eine dreiste Lüge erzählt

Ende Oktober bestätigte das Bezirksgericht in Rzeszów, dass ein bereits verurteilter Mörder in einem anderen Fall gelogen hatte. (Symbolbild)
Ende Oktober bestätigte das Bezirksgericht in Rzeszów, dass ein bereits verurteilter Mörder in einem anderen Fall gelogen hatte. (Symbolbild)  © 123rf.com/lacheev

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft folterte Robert J. die Studentin körperlich und seelisch. Er habe sie geschlagen, getreten und sie "mit einem harten, stumpfen und scharfkantigen Werkzeug" gequält. Dass es sich dabei um ein Messer handelte, wurde nicht ausgeschlossen.

Dann habe er seinem Opfer auch die Haut abgezogen. Dieses äußerst brutale Vorgehen soll schließlich zum Tod der 23-Jährigen geführt haben. Zum Abschluss gebracht wurde der grausame Fall erst jetzt.

Für dieses Verbrechen saß der Täter also bereits im Gefängnis. Während seiner Haft hatte er sich offenbar überlegt, eine haarsträubende Geschichte zu erfinden. Denn die Amtsrichter in Rzeszów stellten nach mehr als sechs Monaten Prozessdauer fest, dass der Mann eine Lüge erzählt hatte. Anfang dieses Jahres wurde er dafür zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Getötete Frau in Waldbronn: War es ihr Sohn?
Mord Getötete Frau in Waldbronn: War es ihr Sohn?

J. legte gegen das Urteil Berufung ein und der Fall wurde an das Bezirksgericht in Rzeszów verwiesen. Dort bestätigten die Richter am 28. Oktober, dass Robert J. eine falsche Anzeige wegen einer nicht begangenen Straftat erstattet hatte und verurteilten ihn endgültig zu einem Jahr Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: 123rf.com/ehabeljean

Mehr zum Thema Mord: