Mord an Blumenverkäuferin: So lange muss der Täter (18) hinter Gitter

Coburg - Für den Mord an einer Blumenverkäuferin im oberfränkischen Lichtenfels ist ein 18-Jähriger zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden.

Spaziergänger hatten die tote 50-Jährige im Frühjahr 2023 im Blumenladen in der Lichtenfelser Innenstadt entdeckt.
Spaziergänger hatten die tote 50-Jährige im Frühjahr 2023 im Blumenladen in der Lichtenfelser Innenstadt entdeckt.  © Daniel Vogl/dpa

Eine Jugendkammer des Landgerichts Coburg sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte die 50-Jährige im März 2023 vorsätzlich getötet hat, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Der Jugendliche habe den Blumenladen aufgesucht, um an die Tageseinnahmen zu kommen, zeigte sich die Kammer überzeugt. Er habe sich zunächst als Kunde ausgegeben und der Frau dann mehrere Messerstiche in Hals und Nacken versetzt, woran die Frau letztlich gestorben sei.

Während des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt, aber angegeben, er habe erst, nachdem er das Geld aus der Ladenkasse genommen habe, bei einem Handgemenge mit der Frau aus Panik auf sie eingestochen. Dieser Version folgte das Gericht nicht.

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Die am Tatort gesicherten Spuren wiesen demnach darauf hin, dass der Jugendliche bereits vor dem Griff in die Kasse auf die Frau eingestochen hat. Auch seien die Stiche sehr zielgerichtet gewesen und könnten nicht bei einem Kampf entstanden sein.

Mordmerkmale der Habgier und Heimtücke erfüllt: Täter wollte sich Angelkurs finanzieren

Wegen des Alters des Angeklagten fand der Prozess in Coburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Wegen des Alters des Angeklagten fand der Prozess in Coburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.  © Daniel Vogl/dpa

Die Kammer wertete dies als Mord und Raub mit Todesfolge. Es seien unter anderem die Mordmerkmale der Habgier und Heimtücke erfüllt. Der Prozess wurde aufgrund des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Während des Verfahrens hatte sich der 18-Jährige für die Tat entschuldigt. Als Motiv gab er an, dass er sich durch den Überfall die Gebühr für einen Angelkurs in Höhe von 300 Euro habe beschaffen wollen. Aus Sicht der Kammer hätte der Angeklagte das Geld auch von Verwandten erhalten oder in Raten bezahlen können.

Passanten hatten damals die Leiche der Frau in dem Geschäft entdeckt, weil nach Ladenschluss noch die Dekoration im Außenbereich aufgebaut war. Der junge Deutsche wurde etwa zwei Wochen nach der Tat festgenommen. Ermittler fanden die Tatwaffe und DNA-Spuren von ihm am Tatort.

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Die Familie der getöteten Floristin trat in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Wie auch die Staatsanwaltschaft hatte sie sich für die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Daniel Vogl/dpa

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