Mutter von drei Kindern mit vier Kopfschüssen hingerichtet: 29-Jähriger angeklagt

Von Sebastian Schlenker und Benedikt Zinsmeister

Augsburg - Nach dem gewaltsamen Tod von Nina H. (†30) in Augsburg ist ein 29-Jähriger wegen Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, der Mutter von drei Kindern viermal in den Kopf geschossen zu haben.

Der jungen Frau wurde viermal in den Kopf geschossen. Sie starb noch am Tatort. (Symbolfoto)
Der jungen Frau wurde viermal in den Kopf geschossen. Sie starb noch am Tatort. (Symbolfoto)  © 123rf/videst

Bei dem Beschuldigten handelt es sich laut früheren Angaben der Polizei um einen Bekannten der Frau. Er ist nicht der Vater der Kinder.

Die Tat ereignete sich im Augsburger Stadtteil Haunstetten in einer Doppelhaushälfte in der Martinistraße.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht auf den 20. Mai dieses Jahres in den Küchen- und Wohnbereich der Frau eingedrungen zu sein und der Mutter von drei Kindern viermal in den Kopf geschossen zu haben.

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Die Tatwaffe sei in einem Bach gefunden worden, nachdem die Ermittler den mutmaßlichen Fluchtweg des Deutschen nachvollzogen hätten, teilte ein Sprecher mit. Durch zahlreiche Indizien habe sich der Tatverdacht gegen den Mann erhärtet. Weitere Angaben machte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.

Der Mann war kurz nach der Tat mit zwei weiteren Verdächtigen festgenommen worden, kam jedoch wenig später wieder frei. Bei den umfangreichen Ermittlungen erhärtete sich der Polizei zufolge der Tatverdacht gegen den 29-Jährigen, sodass er erneut in Haft kam.

Dreifach-Mutter in Augsburg getötet: Angehörige alarmierte Polizei

Das Landgericht Augsburg entscheidet, ob die Anklage zugelassen wird.
Das Landgericht Augsburg entscheidet, ob die Anklage zugelassen wird.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ein Familienmitglied hatte das Opfer damals entdeckt, das mit den drei Kindern in der Wohnung lebte. Die Angehörige alarmierte am 19. Mai gegen Mitternacht die Polizei. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät. Sie starb den Angaben zufolge noch vor Ort an den Schussverletzungen.

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Augsburg entscheiden.

Titelfoto: 123rf/videst

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