Nach 35 Jahren: Doppelmörder wegen Mordes an Claudia Otto (†23) angeklagt!

Bonn/Lohmar – Rund 35 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Gastwirtstochter Claudia Otto (†23) in Lohmar hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen bereits verurteilten Doppelmörder (66) erhoben.

Ein 35 Jahre alter Fingerabdruck diente nach mehreren Jahrzehnten zur Überführung des mutmaßlichen Mörders. (Symbolbild)
Ein 35 Jahre alter Fingerabdruck diente nach mehreren Jahrzehnten zur Überführung des mutmaßlichen Mörders. (Symbolbild)  © 123RF/arfo

Der heute 66-Jährige soll die junge Frau 1987 erdrosselt haben. Ihm werde Mord aus Habgier in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vorgeworfen, sagte eine Sprecherin des Bonner Landgerichts am heutigen Donnerstag.

Der Mann war im April in Detmold wegen dringenden Tatverdachts festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Verdächtige war erst seit 2020 wieder auf freiem Fuß - nachdem er 32 Jahre im Gefängnis verbracht hatte. 1988 hatte er im Sauerland ein Kleinkind und dessen Großmutter erwürgt und war dafür rechtskräftig zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

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Wegen des Mordes an Claudia Otto war der Mann, der regelmäßig das Ausflugslokal ihrer Eltern besucht hatte, schon kurz nach der Tat in Verdacht geraten.

Doch erst Ende 2017 wurde bei neuen Ermittlungen in dem Cold-Case-Fall durch moderne DNA-Analysemethoden ein genetischer Fingerabdruck entdeckt, der zu einem Haftbefehl führte.

Ermittler sind sich sicher: Fingerabdruck vom Tatort gehört dem Verdächtigen

Da aber zugleich eine zweite DNA-Spur eines Unbekannten gefunden worden war, konnte ihm die Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Nach einer Beschwerde des Verdächtigen wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben.

Nach einer erneuten Routineprüfung konnte der unbekannte Spurenleger identifiziert werden - die zweite Anhaftung stammte von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes. Damit blieb nur noch eine tatrelevante Spur übrig, die dem 66-Jährigen zugeschrieben wird.

Nun muss das Bonner Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Titelfoto: 123RF/arfo

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