Von Christopher Hirsch
Rostock - Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Rostocker Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und lebenslange Haft für die Angeklagte gefordert. Die Nebenklagevertreterin schloss sich den Anträgen an.
Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass die Frau den Jungen getötet habe, sagte Staatsanwalt Oliver Schley am 33. Prozesstag im Rahmen seines Schlussvortrags.
Er beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld der 30-jährigen Deutschen. Sollte das Landgericht Rostock dem folgen und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren nicht möglich.
Sie habe Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen, führte Schley aus. Die Angeklagte hat die Vorwürfe abgestritten.
Auch ohne ein Geständnis oder unmittelbare Tatzeugen bestünden nach der Gesamtschau der Erkenntnisse keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der 30-Jährigen, so Schley. Die Angeklagte habe mit Fabian einen Störfaktor in der Beziehung zu Fabians Vater beseitigen wollen, den Vater aber auch bestrafen wollen.
Fall Fabian: Verteidigung hat Zweifel an Beweisführung
Den Angaben zufolge hatte sich Fabians Vater im August 2025 nach einer mehrjährigen Beziehung von der Angeklagten getrennt. Sie habe diese aus ihrer Sicht existenzbedrohende Trennung nicht akzeptieren wollen, auch weil sie finanziell von ihm abhängig gewesen sei.
Über zweieinhalb Stunden nahm Schley zu verschiedenen Indizien Stellung, die in dem Mammutprozess beleuchtet wurden und nach seiner Auffassung die Schuld der Angeklagten belegen.
Am Donnerstag äußerte sich zusätzlich noch Oberstaatsanwalt Harald Nowack. Er sei sicher, dass die Angeklagte Fabian am 10. Oktober 2025 von dessen Wohnung abgeholt und ihn später mit einem Messer erstochen und die Leiche angezündet habe. "Warum bin ich mir da so sicher?", fragte er rhetorisch.
Er greift mehrere aus seiner Sicht entscheidende Erkenntnisse der umfangreichen Beweisaufnahme heraus, die sein Kollege von der Staatsanwaltschaft, Oliver Schley, bereits zuvor im Rahmen seines Plädoyers zusammengefasst hat.
Er spricht von einer "eindeutigen Indizienkette". Sie sei erdrückend und stichhaltig. Nowack betonte, auch Indizien seien Beweismittel. Ohne Indizien seien 80 Prozent der Mordfälle nicht aufzuklären, so seine Schätzung.
Fall Fabian: Nebenklagevertreterin schließt sich Anträgen der Staatsanwaltschaft an
Christine Habetha, die Fabians Mutter als Nebenklägerin vertritt, schloss sich in ihrem Plädoyer den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Außerdem sagte sie: "Ich möchte, dass in diesem Saal noch einmal laut und deutlich gehört wird, wer Fabian wirklich war." Sie berief sich dabei auf Schilderungen etwa von Fabians Eltern.
Demnach war er ein aktiver, liebevoller und hilfsbereiter Junge mit feinen emotionalen Antennen. Die Mutter rang sichtbar um ihre Fassung, während der Ausführungen. Das Verfahren sei ein Teil des Lebens ihrer Mandantin geworden, den sie sich niemals ausgesucht habe. Er habe ihr das Äußerste abverlangt.
Am Freitag stehen die Schlussvorträge der Verteidigung auf dem Plan. Danach hätte die Angeklagte die Gelegenheit für letzte Worte vor einem Urteil, dessen Verkündigung für den 10. November erwartet wird.
Erstmeldung, 29. Oktober, 6.02 Uhr, aktualisiert um 16.09 Uhr.