Prozess zum Mord an Fabian (†8): Ist die Angeklagte schuldfähig?

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Von Helmut Reuter

Rostock - Im Mordprozess um den vor rund einem Jahr getöteten achtjährigen Fabian geht es am Donnerstag ab 9.30 Uhr um die Frage der Schuldfähigkeit der 30-jährigen Angeklagten.

Der Angeklagten wird vorgeworfen am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben.
Der Angeklagten wird vorgeworfen am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben.  © Danny Gohlke/dpa

Dazu will der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper sein Gutachten vorlegen. Er nimmt seit Prozessbeginn am 28. April an der Verhandlung teil. 

Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben.

Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück.

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Nach eigenen Angaben bezieht sie seit Jahren wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente. Nach dem Gutachten könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden.

Fabian (†8) wurde mit sechs Messerstichen getötet, seine Leiche anschließend angezündet.
Fabian (†8) wurde mit sechs Messerstichen getötet, seine Leiche anschließend angezündet.  © Polizeipräsidium Rostock

Danach würden am 29. und 30. Oktober die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und am 10. November möglicherweise das Urteil folgen.

Titelfoto: Fotomontage: Danny Gohlke/dpa, Polizeipräsidium Rostock

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