Prozess zum Mordfall Fabian (†8): Angeklagte soll länger im Gefängnis bleiben

Von Christopher Hirsch

Rostock - Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow will die Nebenklage die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten feststellen lassen. Sie werde einen entsprechenden Antrag stellen, sagte Christine Habetha, Anwältin von Fabians Mutter. Diese Woche stehen nach mehr als 30 Verhandlungstagen die Plädoyers an.

Nebenklagevertreterin Christine Habetha will die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten feststellen lassen.  © Danny Gohlke/dpa

Sollte das Landgericht Rostock die Angeklagte des Mordes schuldig sprechen, die besondere Schwere der Schuld feststellen und das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich. 

Stattdessen prüfe in einem solchen Fall die dann zuständige Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren Haft wie lang der oder die Betroffene aufgrund der Schwere der Schuld mindestens noch zusätzlich in Haft bleiben muss, erklärte eine Gerichtssprecherin.

Erst nach Verbüßen dieser weiteren Zeit könne dann geprüft werden, ob ihm oder ihr eine positive Kriminalprognose gestellt werden kann und eine Entlassung auf Bewährung möglich ist. 

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Die Anklage wirft der 30 Jahre alten Beschuldigten Mord vor. Demnach soll sie Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben. Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück. 

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Anwältin rechnet mit Verurteilung der Angeklagten

Der achtjährige Fabian aus Güstrow ist im Oktober 2025 ermordet worden.  © Polizeipräsidium Rostock

"Ich rechne ganz fest mit einer Verurteilung", sagte Habetha. Am Donnerstag sind die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft Rostock und der Nebenklage geplant.

Inhaltlich machte die Staatsanwaltschaft vorab dazu keine Angaben, ebenso wenig Andreas Ohm, einer der Verteidiger der Angeklagten. Die Verteidigung hatte im Verlauf des Prozesses aber wiederholt Zweifel an der Beweisführung zum Ausdruck gebracht.

Die Schlussvorträge Ohms und des weiteren Verteidigers Thomas Löcker sind für Freitag geplant. Danach hätte die Angeklagte die Gelegenheit, noch einmal das Wort zu ergreifen.

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Nach seinem letzten Kenntnisstand werde die Angeklagte die Chance nutzen, sagte Ohm. Am 10. November soll nach letztem Stand dann das Urteil verkündet werden.

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