Prozessurteil nach Fleischerbeil-Attacke auf Frau am Bahnhof
Darmstadt/Obertshausen - Er wollte seiner Ex-Frau die "Schönheit nehmen", sie aber nicht töten, hatte der Verteidiger des 59-jährigen Täters am 15. August vor Gericht zu Protokoll gegeben. Das gefällte Urteil spricht nun allerdings eine andere Sprache.
Nach einer Attacke mit einem Fleischerbeil auf seine Ehefrau ist ein 59-Jähriger am Dienstag vom Landgericht Darmstadt zu elf Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden.
Zudem muss er der 45-Jährigen, die sich von ihm getrennt hat, 60.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte hatte gestanden, am 28. August 2021 nachmittags im Bahnhof Obertshausen (nahe Offenbach) seine Frau mit dem Beil angegriffen zu haben, um sie zu entstellen.
Die Frau hatte sich nach 26 Jahren Ehe von ihm getrennt, beide sind Syrer. In nach der Tat überwachten Telefongesprächen hatte der ehemalige Koch davon gesprochen, seine Ehre sei wieder hergestellt und dass das eine Lektion für alle Frauen sei.
Die Ehe sei schon lange konfliktreich gewesen, blickte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung auf die Vorgeschichte zurück. "Da war Hass und Rachsucht", sagte Richter Daniel Schledt zum Motiv.
Gerichtskammer in Darmstadt verurteilt 59-jährigen Täter wegen versuchten Mordes
Die Kammer hat die Tat als versuchten Mord verurteilt, weil der Angeklagte bei seinen unkontrollierten Hieben gegen die Beine und einen Arm der Frau deren möglichen Tod billigend in Kauf genommen habe.
Dass es dem Angeklagten um eine vermeintliche Ehre ging, erfüllte für das Gericht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die auf versuchten Mord sowie elf Jahre beziehungsweise 13 Jahre Haft plädiert hatten.
Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von unter zehn Jahren für schwere Körperverletzung plädiert.
Zugunsten des Angeklagten sah die Kammer, dass er nicht vorbestraft war und bereit war, das Schmerzensgeld zu zahlen und die Tat gestanden hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte bleibt in Untersuchungshaft.
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