Mordfall Fabian (†8): Angeklagte Gina H. spricht ein letztes Mal und beteuert ihre Unschuld

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Christopher Hirsch

Rostock - Die des Mordes am achtjährigen Fabian aus Güstrow beschuldigte Angeklagte Gina H. (30) hat zum Schluss des Verfahrens am Landgericht Rostock nochmals ihre Unschuld beteuert.

Die Angeklagte Gina H. (30) nutzte ihr letzte Wort, um ihre Unschuld zu beteuern.
Die Angeklagte Gina H. (30) nutzte ihr letzte Wort, um ihre Unschuld zu beteuern.  © Bernd Wüstneck/dpa

"Ich bin unschuldig", sagte die 30-Jährige am 34. Prozesstag. Es war der letzte Programmpunkt vor der Verkündung des Urteils, die für den 10. November geplant ist. 

"Fabian war wie mein zweites Kind", sagte die Frau, die den Jungen durch ihre Beziehung mit Fabians Vater gut kannte und selbst Mutter eines in etwa gleichaltrigen Sohns ist. Mit Blick auf Fabians Schicksal sagte sie: "Es ist schlimm, was mit ihm passiert ist, und es bewegt mich auch".

Anders als von der Staatsanwaltschaft dargestellt, sei sie aber weder eifersüchtig auf ihn gewesen, noch habe er ihrer Beziehung mit seinem Vater im Weg gestanden. In der Beziehung habe es zwar auch Probleme gegeben, aber "Fabian hat aber nie gestört und hätte auch in Zukunft nie gestört", so die Angeklagte.

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Die Angeklagte nutzte das letzte Wort, das ihr per Gesetz zustand, für eine Abrechnung mit dem Gericht, aber auch den Medien. Sie betonte die Belastungen für sie und ihre Familie durch den Vorwurf gegen sie. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert. Sie ist davon überzeugt, dass die Frau Fabian am Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, südwestlich von Güstrow, erstochen hat.

Verteidigung der Angeklagten plädiert auf Freispruch

Die Anwälte Andreas Ohm (l.) und Thomas Löcker (M.) zweifeln an der Stichhaltigkeit der Beweisführung.
Die Anwälte Andreas Ohm (l.) und Thomas Löcker (M.) zweifeln an der Stichhaltigkeit der Beweisführung.  © Jens Büttner/dpa

Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die 30-Jährige dürfe nicht deshalb verurteilt werden, weil ein Verdacht im Laufe des langen Verfahrens vertrauter geworden sei, weil die Anklage schlüssig vorgetragen worden sei oder weil die Öffentlichkeit Antworten auf ihre Fragen wünsche, sagte Thomas Löcker im Rahmen seines Plädoyers am 34. Verhandlungstag. 

Etwa zweieinhalb Stunden brachte er seine Zweifel an der Beweisführung des Mammutverfahrens zum Ausdruck. Die Verteidigung komme zu dem Ergebnis, "dass viele Fragen offenbleiben müssen und deshalb keine geschlossene Beweiskette am Ende vorliegt". Er berief sich auf das Prinzip "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten.

Löcker zweifelte zahlreiche Indizien an, verwies etwa auf sichergestellte Faserspuren. Analysen hätten nicht den Nachweis erbracht, dass die Spuren zur Kleidung der Angeklagten beziehungsweise von Fabian gehören, sagte er. Es sei lediglich herausgearbeitet worden, dass dies eine Möglichkeit sei.

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Eine an einer Küchenrolle im Auto der Angeklagten gefundene Blutspur Fabians könne zeitlich nicht zugeordnet werden, sagte er. Sie stammt laut der Angeklagten von einem Badeausflug, bei dem sie eine kleine Wunde Fabians versorgt habe.

Auch die Glaubwürdigkeit bestimmter Zeugen stellte Löcker infrage.

Motiv soll mit Beziehung von Gina H. zu Fabians Vater zusammenhängen

Der achtjährige Fabian aus Güstrow ist im Oktober 2025 ermordet worden..
Der achtjährige Fabian aus Güstrow ist im Oktober 2025 ermordet worden..  © Polizeipräsidium Rostock

Die Angeklagte lebte mehrere Jahre in einer Beziehung mit Fabians Vater. Mit dieser Beziehung hängt nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auch das Tatmotiv zusammen.

Sie ist davon überzeugt, dass die Frau Fabian am Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, südwestlich von Güstrow, erstochen hat. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte von einer "eindeutigen Indizienkette" gesprochen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft stand Fabian aus Sicht der Angeklagten der Fortführung der Beziehung zu Fabians Vater im Weg. Den Angaben zufolge hatte er sich im August 2025 von ihr getrennt. Auch von einer mutmaßlichen Bestrafung des Vaters durch die Tat war die Rede.

Löcker glaubt nach eigenen Angaben nicht an ein entsprechendes Motiv. Eine absolute Ausnahmesituation, die eine solche Tat erklären könnte, sei in der fraglichen Zeit bei seiner Mandantin nicht zu erkennen gewesen. Der Anwalt sprach davon, dass die Angeklagte am Tag von Fabians Verschwinden in Güstrow war und verwies auf entsprechende Videoaufzeichnungen, die mutmaßlich ihren Wagen zeigen.

Er sprach zudem von einem Foto, das die Frau wenig später auf einem Waldweg machte, etwa 1,6 Kilometer vom späteren Fundort der Leiche entfernt. Die Angeklagte sei am Tag, bevor sie der Polizei den Fund der Leiche meldete, mit zwei Bekannten am Fundort gewesen. Löcker hinterfragte, inwiefern eine tatsächliche Täterin, die eine Tat verdecken wolle, sich so verhalten würde.

Erstmeldung um 6 Uhr, zuletzt aktualisiert um 14.55 Uhr.

Titelfoto: Fotomontage: Jens Büttner/dpa, Polizeipräsidium Rostock

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