Vor Vierfach-Mord: Soldat bedrohte Ex-Partnerin und erhielt Besuch von der Polizei

Rotenburg - Hätte der Vierfach-Mord von Rotenburg (Wümme) verhindert werden können? Am Freitag erschoss ein 32 Jahre alter Bundeswehr-Soldat in den Gemeinden Scheeßel und Bothel (Niedersachsen) vier Menschen, wenige Tage zuvor hatte die Polizei ihm noch einen Besuch abgestattet.

Ein 32 Jahre alter Bundeswehr-Soldat hatte am Freitag im Landkreis Rotenburg vier Menschen getötet.
Ein 32 Jahre alter Bundeswehr-Soldat hatte am Freitag im Landkreis Rotenburg vier Menschen getötet.  © Sina Schuldt/dpa

Wie in einer gemeinsamen Erklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mitgeteilt wurde, hatte die Ex-Frau (33) in der Vorwoche noch Anzeige wegen Bedrohung gegen ihren späteren Mörder gestellt. Zwischen ihr und dem Mann soll aufgrund der ihrer neuen Beziehung zu heftigen Streitigkeiten gekommen sein.

Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, machten sich Beamte noch am selben Tag auf und führten bei dem 32-Jährigen eine sogenannten "Gefährderansprache" durch. Dabei hätten sich laut Sprecher den Polizisten keinerlei Hinweise auf die folgende Tat ergeben.

Der Bundeswehr-Soldat hatte am Freitag gegen 3.30 Uhr zunächst eine 55-jährige Frau und einen 30 Jahre alten Mann in Westervesede erschossen, anschließend tötete er seine Ex-Partnerin sowie ein dreijähriges Kind in Bothel.

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Wenige Stunden später ließ sich der 32-Jährige in einer Kaserne widerstandslos festnehmen.

Neben den Ermittlungen zum Vierfach-Mord prüft die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren, ob die Handlungen des Mannes vor seiner Tat als Bedrohung zu bewerten sind. Zudem sollen durch eine unabhängige Stelle die getroffenen polizeilichen Maßnahmen sowie der Geschehnisse aufgearbeitet werden.

Laut Sprecher war die letzte routinemäßige Überprüfung zur Waffenhaltung Ende des Jahres bei dem 32-jährigen Soldaten erfolgt. Bei seinen Morden soll er ein Sturmgewehr des Herstellers Heckler & Koch MR 308 und eine Pistole der Marke SIG Sauer genutzt haben. Sie sollen nicht aus dem Bestand der Bundeswehr stammen, sondern waren ordnungsgemäß auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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