Opfer schonend vernehmen: Videotechnik erspart belastende Aussagen vor Gericht

Düsseldorf/Münster - Opfer von sexueller Gewalt in Nordrhein-Westfalen können flächendeckend per Videotechnik von Ermittlern und Gerichten vernommen werden.

Opfer von sexueller Gewalt in NRW können ihre Aussagen Ermittlern und Gerichten per Videotechnik zu Protokoll geben.
Opfer von sexueller Gewalt in NRW können ihre Aussagen Ermittlern und Gerichten per Videotechnik zu Protokoll geben.  © David Young/dpa

Das geht aus einem Bericht von Justizminister Benjamin Limbach (53, Grüne) an die Mitglieder des Rechtsausschusses hervor, der am Mittwoch in Düsseldorf tagt. Demnach wurden in den vergangenen Jahren 295 Systeme an die Polizeibehörden im Land verteilt. "Somit ist eine flächendeckende Ausstattung in allen KPB der Polizei NRW gewährleistet", heißt es in dem Bericht.

In der Justiz sind demnach 87 Amts- und 19 Landgerichte in NRW mit der Technik ausgestattet, um die Opfer schonend zu vernehmen. Dabei handelt es sich laut dem Bericht in den Gerichten überwiegend um mobile Lösungen. Die Technik könne schnell auf- und abgebaut werden, um sie an andere Behörden liefern zu können.

Damit verfügen, so der Justizminister, alle Gerichte des Landes über einen Zugang für Vernehmungen und Zeugenaussagen von Opfern per Videotechnik.

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Bei der Frage der Nutzung der Technik seit Ende 2019 muss der Justizminister vage bleiben. Die Präsidenten der zuständigen Oberlandesgerichte in Düsseldorf, Hamm und Köln hätten nur teilweise Zahlen liefern können.

Nicht alle Befragungen seien statistisch erfasst worden, zum Teil sei offen, ob die Befragten in den Verfahren auch Opfer von sexueller Gewalt waren.

Prozessbeteiligten werden nicht immer über Videotechnik-Einsatz informiert

Die Videotechnik wird vor Gericht für Zeugenvernehmungen genutzt.
Die Videotechnik wird vor Gericht für Zeugenvernehmungen genutzt.  © Marius Becker/dpa

Im Bereich des Oberlandesgerichts Düsseldorf seien im Vorfeld von Prozessen 60 bis 65 Fälle bekannt, bei denen Opfer per Videotechnik befragt wurden. Von den Gerichten selbst seien Video-Zeugenvernehmungen im einstelligen Bereich bekannt.

Das Oberlandesgericht in Köln kann keine Zahlen nennen. Einzig in Bonn gebe es eine Handvoll Zeugenvernehmungen pro Jahr mit der Technik über den Bildschirm. So wurde die Videoaussage eines neunjährigen Opfers im vergangenen Jahr in einem Prozess um sexuellen Missbrauch in den Prozess eingeführt.

Im westfälischen Landesteil mit dem zuständigen Oberlandesgericht Hamm gab es 34 Video-Aussagen bei den Ermittlungen. Bei Prozessen an den Amts- und Landgerichten gab es laut der ausgewerteten Statistik keinen Einsatz der Technik.

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Der Bericht gibt allerdings den Hinweis, dass die Prozessbeteiligten nicht immer über den Einsatz der Videotechnik informiert werden.

Zum Teil werden die Aussage in Textform in die Prozesse eingeführt, nachdem die Videoaufnahmen zuvor entsprechend ausgewertet worden waren.

Titelfoto: David Young/dpa

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