Paukenschlag im Verfahren um rechtsextremen Polizei-Chat: Gericht lehnt Anklage ab!

Frankfurt am Main - Das kam unerwartet! Im Verfahren um eine Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten hat das Landgericht Frankfurt die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen.

Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen einen Gruppenchat Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten abgelehnt.
Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen einen Gruppenchat Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten abgelehnt.  © Boris Roessler/dpa

Die Eröffnung der Hauptverhandlung sei mit einem Beschluss vom 13. Februar abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Zur Ablehnung der Anklage teilte der Sprecher mit, die Strafkammer habe eine Verbreitung der Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Auch wurde demnach kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, die Anklagebehörde habe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts erhoben. Mit dieser Beschwerde befasst sich nun die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, die in den kommenden Wochen eine Bewertung zu dem Fall abgibt. Danach entscheidet das Oberlandesgericht über die Beschwerde.

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Die Chatgruppe von Beamten des ersten Frankfurter Polizeireviers war im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben aufgedeckt worden. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz (47) und ihre Familie waren im August 2018 mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt worden.

Die Ermittlungen ergaben, dass persönliche Daten der Juristin, die öffentlich nicht zugänglich waren, kurz vor Eintreffen des ersten Drohschreibens von einem Polizeicomputer in dem Revier abgerufen worden waren. Bei den weiteren Nachforschungen stießen die Ermittler auch auf die Chatgruppe.

Anklagebehörde hat sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung erhoben

Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz (47) sowie ihre Familie waren im Zuge der "NSU 2.0"-Drohschreiben mit dem Tode bedroht worden.
Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz (47) sowie ihre Familie waren im Zuge der "NSU 2.0"-Drohschreiben mit dem Tode bedroht worden.  © dpa/Boris Rössler

Als Verantwortlicher für die Drohschreiben, die sich später unter anderem auch gegen Politikerinnen und Frauen des öffentlichen Lebens richteten, war ein Mann aus Berlin im vergangenen November zu mehrjähriger Haft verurteilt worden.

Die Nebenklageanwältinnen von Basay-Yildiz hatten wiederholt angezweifelt, dass er auch für das erste Drohschreiben verantwortlich war und weitere Ermittlungen gefordert.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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