Per Klage zur Inzest-Hochzeit: Elternteil will unbedingt eigenes Kind heiraten

New York - Eine Hochzeit zwischen Eltern und ihren Kindern gilt als verboten. Doch gegen genau dieses Gesetz will nun jemand aus New York City Klage einreichen.

Eheschließungen zwischen Verwandten sind nicht erlaubt. Gibt es in New York nun eine Ausnahme für diese Regel? (Symbolbild)
Eheschließungen zwischen Verwandten sind nicht erlaubt. Gibt es in New York nun eine Ausnahme für diese Regel? (Symbolbild)  © Oleg Parylyak/123rf

US-Amerikanischen Medienberichten zufolge ging am 1. April beim New Yorker Bundesgerichtshof ein Antrag ein, dass Eheschließungen zwischen direkten Verwandten erlaubt werden sollten.

Verfasst wurde das Schreiben offenbar von einer Person aus New York, die ihr eigenes Kind heiraten möchte. Der Elternteil wollte aber anonym bleiben, deswegen ist nicht klar, ob es sich um einen Vater oder eine Mutter handelt, und ob die Hochzeit dann mit einem Sohn oder mit einer Tochter stattfinden solle.

In dem Antrag heißt es aber, dass beide Beteiligten erwachsen und nicht in der Lage wären, sich gemeinsam fortzupflanzen. Selbst wenn die Inzest-Ehe also zustande kommen dürfte, könnten aus der Beziehung keine Kinder hervorkommen.

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Deshalb bittet der anonyme Elternteil darum, in diesem Fall eine Ausnahme zu machen. "Durch die dauerhafte Verbindung einer Ehe, können zwei Personen - ganz gleich, welches Verhältnis sie vorher zueinander hatten - eine höhere Stufe der Intimität und Spiritualität erreichen", so der Antrag.

Wenn er oder sie also nicht das eigene Kind heiraten dürfe, dann würde dadurch seine oder ihre "Menschlichkeit geschmälert" werden - so stellt das zumindest der anonyme Antragsteller dar.

Inzest und Inzestuöse Ehen sind gesetzlich verboten

Sowohl in den USA als auch in Deutschland gibt es Gesetze, die Beziehungen unter Verwandten eindeutig verbieten. (Symbolbild)
Sowohl in den USA als auch in Deutschland gibt es Gesetze, die Beziehungen unter Verwandten eindeutig verbieten. (Symbolbild)  © meinzahn/123RF

In New York gilt Inzest als Verbrechen dritten Grades, also der niedrigsten Stufe im Rechtssystem. Dennoch kann man dafür im Extremfall eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren erhalten. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es für Inzucht bis zu drei Jahren Haft.

Eheschließungen mit Verwandten werden in New York außerdem nicht anerkannt und auch dafür können die Ehegatten zu einer Geldstrafe oder bis zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt werden.

Ob der Elternteil mit seinem Antrag Erfolg haben wird, ist zwar noch offen, aber auch recht unwahrscheinlich. Denn es gibt keinen vergleichbaren Fall, bei dem ein Gericht so einem außergewöhnlichen Gesuch schon mal stattgegeben hat.

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Auch der anonyme Verfasser des Schreibens stellt schon selbst fest, dass sein Anliegen wohl von "einem Großteil der Gesellschaft aus moralischen, sozialen und biologischen Gesichtspunkten als abstoßend" angesehen werden dürfte.

Titelfoto: Oleg Parylyak/123rf

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