Aus Psychiatrie in Bayern geflohener Amokläufer in Kolumbien gefasst

Von Sebastian Schlenker

Erlangen - Der aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen geflohene Amokläufer von Ansbach ist gefasst.

Der Mann wird in die geschlossene Abteilung im Klinikum am Europakanal gebracht.  © NEWS5 / Ferdinand Merzbach

Georg R. sei in Kolumbien festgenommen und am Morgen nach Deutschland zurückgebracht worden, teilte das Justizministerium in Bayern mit. Der 34-Jährige war zuvor in der Psychiatrie in Erlangen untergebracht, er werde nun zurück in die geschlossene Abteilung gebracht.

Der Mann war vor rund drei Wochen von einem unbegleiteten Ausgang nicht zurückgekehrt. Die Polizei suchte mit einem europäischen Haftbefehl nach ihm. Eine Gefahr ging von dem Mann laut Einschätzung der behandelnden Klinik nicht aus.

Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei ihm um einen verurteilten Mann, der für einen Amoklauf an einer Schule in Ansbach 2009 verantwortlich ist. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt.

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2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

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Amokläufer von Ansbach: Ausgang als Teil der Therapie

Im September 2009 verletzte Georg R. an der Ansbacher Schule neun Schüler und einen Lehrer. (Archiv)  © NEWS5 / Grundmann

Nach Angaben der Bezirkskliniken Mittelfranken durfte der Mann bereits seit Beginn des Jahres regelmäßig die Forensische Psychiatrie zu Tagesausgängen verlassen. Sie waren Teil der Therapie. Bislang habe es dabei keine Vorkommnisse gegeben. Laut Staatsanwaltschaft wurde zuletzt am 4. Juli dieses Jahres von der zuständigen Strafvollstreckungskammer die weitere Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie angeordnet.

Nach seiner Flucht muss der Mann laut Staatsanwaltschaft nun damit rechnen, dass alle Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen werden. Es werde eine neue Risikobewertung vorgenommen. Der Missbrauch des gewährten Klinikausgangs als solcher war nicht strafbar, hieß es.

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