Bundespolizei verbietet Schusswaffen und Messer auf Bahnhof! Für ein Wochenende - und nur nachts

München/Nürnberg - Die Bundespolizei hat eine neue Regelung erlassen, um Gewaltdelikte auf Bahnhöfen zu reduzieren: Sie verbietet das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.

Vom 30. Juni bis 3. Juli, jeweils von 20 bis 6 Uhr, sind auf dem Hauptbahnhof in Nürnberg unter anderem Schusswaffen, Messer und gefährliche Werkzeuge verboten.
Vom 30. Juni bis 3. Juli, jeweils von 20 bis 6 Uhr, sind auf dem Hauptbahnhof in Nürnberg unter anderem Schusswaffen, Messer und gefährliche Werkzeuge verboten.  © Michael Schmelzer/vifogra/dpa

Zumindest auf dem Hauptbahnhof im mittelfränkischen Nürnberg greift dieses Verbot im gesamten Gebäudeteil, einschließlich Personentunnel, Bahnsteigen und alle anderen öffentlich erreichbaren Ebenen.

"Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sind zuletzt deutlich gestiegen, dies betrifft auch den Bahnhof Nürnberg", heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

"Wiederholt kommt es bei solchen Straftaten auch zu Anwendung von gefährlichen Gegenständen."

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Das Verbot soll vom 30. Juni bis 3. Juli, jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr, gelten. "Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg registrierte im ersten Quartal 2023 insgesamt 16 Gewaltdelikte, bei denen gefährliche Gegenstände im Sinne der Allgemeinverfügung mitgeführt bzw. eingesetzt wurden", begründen die Beamten die Entscheidung.

"Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg um über 30 Prozent dar." Für Personen, die sich vor allem verteidigen wollen, gibt es einen Vorschlag der Bundespolizei.

Zwangsgelder und Hausverbote nicht ausgeschlossen

"Eine Alternative für einen effektiven Eigenschutz bietet zum Beispiel ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten."

Die konkreten Details zu der Verordnung sowie weitere Informationen wurden im Internet bereitgestellt und sind >>>hier zu finden. Bei Verstößen gegen die neue Regelung können die Gegenstände sichergestellt und kann - unabhängig von möglichen Strafverfahren - ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Zudem könnte es zu Platzverweisen und Hausverboten kommen, wenn man in den besagten Zeiträumen mit derartigen Gegenständen vor Ort kontrolliert wird.

Titelfoto: Michael Schmelzer/vifogra/dpa

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