Frau fährt samt Kindern trotz Rotlicht auf Bahnübergang, dann bricht Panik aus

Altenbamberg - Gefangen zwischen geschlossenen Bahnschranken! Im rheinland-pfälzischen Altenbamberg (Landkreis Bad Kreuznach) spielten sich am Samstag dramatische Szenen an einem Bahnübergang ab.

Eine 39-jährige Mutter missachtete mit ihrem Auto am Samstag Rotlicht und Signalton an einem Bahnübergang in der Pfalz. Auch ihre beiden Kinder befanden sich im Fahrzeug.
Eine 39-jährige Mutter missachtete mit ihrem Auto am Samstag Rotlicht und Signalton an einem Bahnübergang in der Pfalz. Auch ihre beiden Kinder befanden sich im Fahrzeug.  © Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern

Wie die Polizei am Montag mitteilte, fuhr die 39-jährige Frau gegen 11.40 Uhr am Samstag trotz Rotlicht und Signalton auf den voll beschrankten Bahnübergang in Altenbamberg zwischen Bad Kreuznach und Alsenz.

Auf den Alarm hin schlossen sich schließlich die Schranken, und die Mutter sowie ihre beiden Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren waren mitten auf dem Bahnübergang eingesperrt.

Die 39-Jährige geriet daraufhin in Panik und versuchte, das Auto zurückzusetzen, fuhr dabei allerdings zunächst gegen den Schrankenbaum und geriet anschließend in den Gleisbereich, wo das Auto stecken blieb. Zu diesem Zeitpunkt rollte der eigentlich durchfahrende Zug bereits an.

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Ein riesiges Unglück gerade noch verhindert: Glücklicherweise erkannten technische Komponenten, dass sich etwas auf den Bahngleisen befand und setzten in der Folge ein automatisiertes Signal ab.

Lokführer konnte gerade noch abbremsen: Autofahrerin erwarten Konsequenzen

Der Lokführer des herannahenden Zuges wurde so durch die Technik aufgefordert, den Bahnübergang mit Schrittgeschwindigkeit zu erreichen. Dementsprechend konnte der Zug an der Unfallstelle komplett abbremsen und einen tragischen Ausgang gerade noch verhindern. Die Familie kam mit einem Schock davon, der ihnen sicherlich noch länger in Erinnerung bleiben wird.

Nun erwartet die Autofahrerin mutmaßlich ein hohes Bußgeld sowie ein mehrmonatiges Fahrverbot, da ihr Manöver einen Verstoß gegen das Verhalten an Bahnübergängen darstellt.

Titelfoto: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern

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