Dortmund (NRW) - Eine mehr als unschöne Begegnung hatte eine junge Reisende (18) an diesem Wochenende am Dortmunder Hauptbahnhof. Ein 36-Jähriger muss sich nun nicht nur wegen sexueller Belästigung verantworten!
Nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizei hatte sich die junge Frau in der Nacht zu Sonntag gegen 2 Uhr am Dortmunder Hauptbahnhof aufgehalten und war mit einer Rolltreppe auf dem Weg zu den Bahnsteigen 8/10, als sie plötzlich bemerkte, wie etwas unter ihrem Rock ihren Oberschenkel berührte.
Demnach erkannte die 18-Jährige, dass ein 36-jähriger Nordmazedonier offenbar mit seinem Handy Aufnahmen unter dem Rock der jungen Frau gemacht hatte und eilte daraufhin umgehend zu den anwesenden Sicherheitskräften der Deutschen Bahn, die wiederum die Bundespolizei verständigten.
Die Beamten trafen den 36-jährigen Wohnungslosen vor Ort an und brachten ihn für die weiteren Maßnahmen sowie zur Aufklärung des Sachverhalts zur Wache, dort gab der Mann den Ordnungshütern allerdings zu verstehen, dass er kein Deutsch spreche und machte auch nach schriftlicher Belehrung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Sein Smartphone stellte der Beschuldigte den Beamten dennoch zur Verfügung - und darauf entdeckten die Ordnungshüter tatsächlich Aufnahmen, die er offensichtlich unter dem Rock der 18-Jährigen gemacht hatte.
Upskirting ist strafbar: Polizei sichert Handy als Beweismittel
Upskirting - also das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock einer Person ohne deren Zustimmung - ist kein Kavaliersdelikt! Es handelt sich dabei um eine Form von sexualisierter Gewalt, ist in Deutschland strafbar und kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Beamten beschlagnahmten das Handy des Spanners daher als Beweismittel.
Weil der Mann sich zudem unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt, wurde er schließlich vorläufig festgenommen und in das zentrale Polizeigewahrsam nach Dortmund gebracht. "Dort prüft zunächst die zuständige Ausländerbehörde die weiteren Maßnahmen", schilderte der Sprecher.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen, sexueller Belästigung sowie des unerlaubten Aufenthalts gegen den 36-Jährigen ein, wie es abschließend hieß.