Kurz nach der Grenze war Schluss: Polizei schnappt Männer mit kiloweise verbotener Pyro

Schmilka - Die Bundespolizei hat im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zwei Männer (24 und 18) mit kiloweise verbotener Pyrotechnik erwischt. Gegen die beiden wird nun ermittelt.

Die Bundespolizei hat am Grenzübergang in Schmilka diese verbotene Pyrotechnik sichergestellt.
Die Bundespolizei hat am Grenzübergang in Schmilka diese verbotene Pyrotechnik sichergestellt.  © Bundespolizeiinspektion Berggießhübel

Beamte der Bundespolizei Berggießhübel entdeckten während einer Kontrolle am Grenzübergang in Schmilka rund 5,2 Kilogramm Netto-Explosivmasse.

Bei der sichergestellten Pyrotechnik handelt es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie F4 aus Tschechien. Da dies unter professionelles Feuerwerk fällt, ist es in Deutschland für den privaten Gebrauch nicht erlaubt.

Weil der 18-Jährige und der 24-Jährige den verbotenen Explosivstoff offenbar nach Deutschland eingeführt haben, wurde gegen sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

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Die Pyro wurde anschließend von der Entschärfergruppe Dresden der Bundespolizei abgeholt.

Zwei Männer (24 und 18) hatten insgesamt 5,2 Kilogramm Explosivstoff dabeigehabt.
Zwei Männer (24 und 18) hatten insgesamt 5,2 Kilogramm Explosivstoff dabeigehabt.  © Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Bei der Pyro handelte es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie F4 aus Tschechien. Diese sind in Deutschland verboten.
Bei der Pyro handelte es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie F4 aus Tschechien. Diese sind in Deutschland verboten.  © Bundespolizeiinspektion Berggießhübel

Bundespolizei stellt Pyro der Kategorie F4 bei Grenzkontrolle sicher

Feuerwerkskörper werden unter anderem in die Kategorien F1-F4 eingeteilt. Während die erste Kategorie, zu der beispielsweise Knallerbsen zählen, noch völlig unbedenklich ist, braucht man bereits für Produkte ab F3 eine spezielle Erlaubnis oder einen Befähigungsschein und muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Ab F4 besteht laut "Pyrolager" eine große Gefahr und die Pyro darf nur von Personen ab 21 Jahren mit Fachkundenachweis gezündet werden.

Titelfoto: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel

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