Nancy Faeser: "Wie konnte es sein, dass ein solcher Täter noch hier im Land war"

Brokstedt - Nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (52, SPD) den Umgang der Behörden mit dem zuvor bereits straffällig gewordenen Verdächtigen infrage gestellt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (52, SPD) kam am Donnerstag nach Brokstedt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (52, SPD) kam am Donnerstag nach Brokstedt.  © Marcus Brandt/dpa

Es müsse aufgeklärt werden, "wie konnte es sein, dass ein solcher Täter noch hier im Land war", sagte sie am Donnerstag bei einem Besuch in Brokstedt.

"Wie konnte das passieren, dass er trotz so vieler Vorstrafen nicht länger in einer Justizvollzugsanstalt war. Wie konnte es passieren, dass er so früh aus der Untersuchungshaft wieder entlassen wurde."

Bei der Messerattacke hatte am Mittwoch ein staatenloser Palästinenser im Regionalzug von Kiel nach Hamburg eine 17-Jährige und einen 19-Jährigen getötet und fünf weitere Reisende teils schwer verletzt. Der 33-jährige Angreifer war erst vor wenigen Tagen auf Beschluss des Landgerichts Hamburg aus der Justizvollzugsanstalt Billwerder entlassen worden, wo er wegen eines Gewaltdelikts in Untersuchungshaft saß.

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Seit seiner Einreise nach Deutschland 2014 war er nach Angaben der Behörden mehrfach mit Gewaltdelikten auffällig geworden.

Dem Mann war subsidiärer Schutzstatus zuerkannt worden, der ihn vor Abschiebung schützte. Dieser Status sollte aber zwischenzeitlich aufgehoben werden - der aktuelle Stand war am Donnerstag unklar.

Nancy Faeser will aufarbeiten, wo Fehler passiert sind

Zwei junge Menschen starben im Zug durch den Angreifer.
Zwei junge Menschen starben im Zug durch den Angreifer.  © Jonas Walzberg/dpa

Als Kritik an der Entscheidung des Hamburger Gerichts wollte Faeser ihre Äußerungen nicht verstanden wissen. "Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen". Es gehe darum, "dass wir aufarbeiten müssen, wo sind Fehler passiert."

Deutschland habe nicht zuletzt aufgrund der eigenen "dunklen Geschichte" eine "humanitäre Verpflichtung, auch Geflüchtete aufzunehmen", sagte sie. "Wir müssen dem nachgehen, warum Menschen, die so gewalttätig sind, noch hier in Deutschland sind."

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann ein erteilter Schutzstatus unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

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Dies könne bei einem subsidiär Schutzberechtigten etwa der Fall sein, "wenn der Ausländer eine schwere Straftat begangen hat oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt", sagte ein Sprecher.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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