Polizeikontrolle sorgt für Verzweiflung: "2 Fast 2 Furious"-Klon stellt traurigen Rekord auf

Weiterstadt/Darmstadt - Sowas sehen die Beamten der Polizei auch nicht alle Tage - zum Glück. Bei der Kontrolle eines getunten Autos nach dem Vorbild einer Hollywood-Filmreihe in Südhessen kamen etliche gravierende Mängel zum Vorschein.

"Stolze" 48 Mängel fanden die Beamten der Autobahnpolizei an dem "Fast&Furious"-Nissan.
"Stolze" 48 Mängel fanden die Beamten der Autobahnpolizei an dem "Fast&Furious"-Nissan.  © Polizeipräsidium Südhessen

Wie ein Sprecher des südhessischen Polizeipräsidiums mitteilte, fiel der Streife der Darmstädter Autobahnpolizei das "ungewöhnliche" Fahrzeug bereits Ende Juni auf der A5 bei Weiterstadt ins Auge. Bei dem Wagen handelte es sich um einen schwarzen Nissan, der mit roten Händlerkennzeichen unterwegs war.

Umgehend winkten die Beamten den Fahrer raus auf den nächsten Rastplatz, um ihn einer ausgiebigen Inaugenscheinnahme zu unterziehen - und die gestaltete sich komplizierter und auch gravierender als befürchtet. Bei dem Nissan Skyline R34 GT-R handelte es sich um eine optisch nahezu Eins-zu-Eins-Kopie des von Paul Walker (†40) gesteuerten Autos im Blockbuster "2 Fast 2 Furious".

Da es sich aber um ein Importfahrzeug aus Japan handelte, war bedeutend schwieriger und aufwendiger für die Ordnungshüter, die Kontrolle fachgemäß durchzuführen. Dennoch stand unter dem Strich ein trauriger Rekord, der für Verzweiflung sorgte.

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Stolze 48 Mängel, von denen 46 als erheblich eingestuft wurden, standen am Ende der Begutachtung zu Buche. Der auf 400 PS hochgezüchtete Motor (serienmäßig 205 PS) war neben etlichen über alle Maßen verbastelten und verschlissenen Teilen dabei noch beinahe das geringste Übel.

Sichergestellter Nissan war einem Wagen aus der Filmreihe "Fast & Furious" nachempfunden

Am Ende reichte es aber locker dafür, den "2 Fast 2 Furious"-Klon als verkehrsunsicher einzustufen und in der Folge sicherzustellen. Auf den jungen Fahrer aus Nordrhein-Westfalen wartet nun ein Bußgeld in unbekannter Höhe, zudem wurden die in den Scheiben verklebten Schilder an den Besitzer zurückgesendet.

Auf diesen könnte im Rahmen der weiteren Ermittlungen ebenfalls eine Strafe zukommen.

Titelfoto: Polizeipräsidium Südhessen

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