Riesige Kessel in illegaler Fabrik entdeckt: Das wurde dort produziert

Kreuztal - Volltreffer in Kreuztal im Kreis Siegen-Wittgenstein! Zollbeamte haben dort eine illegale Shisha-Tabak-Fabrik ausgehoben und stillgelegt. Zwei Männer (44 und 30 Jahre) landeten auf dem Polizeirevier.

Sauberkeit spielte am Arbeitsplatz in der Fabrik offensichtlich keine Rolle.
Sauberkeit spielte am Arbeitsplatz in der Fabrik offensichtlich keine Rolle.  © Hauptzollamt Dortmund

Wie ein Zollsprecher am Mittwoch erklärte, hatte der umfangreiche Einsatz bereits am 21. Juni stattgefunden.

Demnach standen die Beamten samt richterlichem Beschluss in der Tasche vor den Türen der Produktionsanlage und bemerkten gleich nach der Ankunft vor Ort einen starken, süßlich-fruchtigen Geruch, während aus einer angrenzenden Garage Arbeitsgeräusche nach außen drangen.

Trotz Aufforderung öffnete niemand die Tür, woraufhin die Zöllner sich schließlich gewaltsam Zugang zu den Räumlichkeiten verschafften.

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Im Inneren stießen sie dann auf zwei Männer - "beide stark verschmutzt und offensichtlich mit der Herstellung von Wasserpfeifentabak beschäftigt", wie es hieß. Die beiden Syrer wurden zur nahegelegenen Polizeiwache nach Kreuztal gebracht und erkennungsdienstlich behandelt.

"Sie nutzten zunächst ihr Aussageverweigerungsrecht", schilderte der Sprecher.

Die illegalen Fabrikarbeiter hatten zur Herstellung des Tabaks große Kessel genutzt.
Die illegalen Fabrikarbeiter hatten zur Herstellung des Tabaks große Kessel genutzt.  © Hauptzollamt Dortmund

Zoll verhindert Steuerschaden von rund 300.000 Euro

Der Zoll entdeckte in den Räumlichkeiten auch jede Menge fertig produzierten Shisha-Tabak.
Der Zoll entdeckte in den Räumlichkeiten auch jede Menge fertig produzierten Shisha-Tabak.  © Hauptzollamt Dortmund

In dem Produktionsraum und einem weiteren Nebengebäude entdeckten die Ermittler dann nicht nur enorme Mengen an Rohtabak und Chemikalien (unter anderem Glycerin und Glukosemischungen), sondern auch bereits fertiggestellten Wasserpfeifentabak.

Zusätzlich hätten die Zöllner auch Kartons mit dem in Deutschland verbotenen "Snus" (Oraltabak) entdeckt. Es handle sich wahrscheinlich um Fälschungen, erklärte der Sprecher.

Die Beamten stellten alle Gerätschaften zur Herstellung des Shisha-Tabaks - darunter Rührgeräte, Vakuumiergeräte und gefälschte Markenbehälter - sicher. Auch die Tabakwaren selbst und ein VW Transporter wurden sichergestellt und mit Unterstützung des Technischen Hilfswerk (THW) abtransportiert.

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"Nach erster, sehr vorsichtiger Schätzung verhinderte der Zoll alleine mit dem vorgefundenen Wasserpfeifentabak eine Steuerhinterziehung in Höhe von 300.000 Euro", hieß es weiter. Auch dessen Qualität sei höchst fraglich.

Die weiteren Ermittlungen habe nun das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

Die Zöllner stellten auch den in Deutschland verbotenen "Snus" (Oraltabak) sicher.
Die Zöllner stellten auch den in Deutschland verbotenen "Snus" (Oraltabak) sicher.  © Hauptzollamt Dortmund

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Diverse Kanister mit Chemikalien wurden sichergestellt.
Diverse Kanister mit Chemikalien wurden sichergestellt.  © Hauptzollamt Dortmund

"Alle Tabakwaren wie Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak), den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse und Substitute für Tabakwaren unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer", informierte der Zoll am Ende seiner Mitteilung.

Die Herstellung und der Verkauf dieser Produkte seien entsprechend streng geregelt - "alle hier verkauften Produkte müssen mit deutschen Steuerzeichen versehen sein."

Wer Tabakwaren ohne Steuerzeichen verkaufe, begehe Steuerhinterziehung. "Wer Tabakwaren ohne Steuerzeichen erwirbt, begeht Steuerhehlerei", wie die Beamten betonten.

Das Technische Hilfswerk rückte an und transportierte unter anderem Tabakwaren, Chemikalien und Gerätschaften ab.
Das Technische Hilfswerk rückte an und transportierte unter anderem Tabakwaren, Chemikalien und Gerätschaften ab.  © Hauptzollamt Dortmund

Das Vergehen könne mit einer hohen Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Titelfoto: Bildmontage: Hauptzollamt Dortmund

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