Tötung an Schule in St. Leon-Rot: Hätte es nie zur Tat kommen dürfen?

St. Leon-Rot - Der 18-Jährige, der eine gleichaltrige Schülerin in St. Leon-Rot bei Heidelberg getötet haben soll, sollte seinem Opfer nach einer Intervention der Schule eigentlich nicht mehr über den Weg laufen.

Blumen und Kerzen erinnern an die schreckliche Gewalttat im nordbadischen St. Leon-Rot.
Blumen und Kerzen erinnern an die schreckliche Gewalttat im nordbadischen St. Leon-Rot.  © Rene Priebe/dpa

Die Schule habe sich nach einer Anzeige der Schülerin wegen Körperverletzung im vergangenen Jahr mit der Polizei abgestimmt.

Dies teilte der Kommunikationsexperte Dirk Metz am heutigen Freitag im Rathaus der Gemeinde mit.

Metz war von der Schule in der Sache beauftragt worden.

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Es seien nach sorgfältiger Abwägung Vereinbarungen getroffen worden, dass die beiden Personen sich "möglichst nicht begegnen", sagte Metz.

"Das war das Hauptziel." Zuletzt hätten alle Beteiligten den Eindruck gehabt, dass sich die Dinge beruhigt hätten. "Hundertprozentige Sicherheit gibt es halt nicht."

Gewalttat an Schule: Verdächtigter erhielt Gefährderansprachen

Die betroffene Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg geriet deutschlandweit in die Schlagzeilen.
Die betroffene Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg geriet deutschlandweit in die Schlagzeilen.  © Rene Priebe/dpa

Polizei, Schule und Jugendamt haben den 18-Jährigen wegen seiner Beziehung zum Opfer seit längerem im Blick gehabt.

Das geht aus Informationen von Polizei und Staatsanwaltschaft vom Freitag hervor. Die Schülerin hatte demnach im November 2023 Anzeige erstattet wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Die Polizei habe daraufhin Zeugen und den Beschuldigten vernommen. Wenige Tage nach dem Vorfall sowie Mitte Dezember 2023 hätten die Beamten zudem sogenannte Gefährderansprachen gehalten.

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Die Polizei hatte den Angaben zufolge auch Kontakt zum Jugendamt und der Schulleitung aufgenommen in der Sache. Die Schule habe dann "Maßnahmen der Kontaktbeschränkung im Schulbetrieb" getroffen. Ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot gab es nicht.

Nach bisherigen Erkenntnissen waren das Opfer und der mutmaßliche Täter im Jahr 2023 zeitweilig liiert. Zum Zeitpunkt der Tat sei die Beziehung jedoch bereits beendet gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

Titelfoto: Rene Priebe/dpa

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