Was diese Männer mit ins Flugzeug nehmen wollen, lässt einen mit dem Kopf schütteln

Köln - Was haben diese Reisenden sich nur gedacht? Im Handgepäck zweier Männer haben Mitarbeiter der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn scharfe Munition entdeckt. Die Ausreden der Ertappten waren dabei fadenscheinig.

Zwei Männer haben am Flughafen Köln/Bonn gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetz verstoßen - die Polizei stellte bei beiden Munition im Handgepäck sicher.
Zwei Männer haben am Flughafen Köln/Bonn gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetz verstoßen - die Polizei stellte bei beiden Munition im Handgepäck sicher.  © Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn

Vor der Abreise in den Urlaub wartete auf zwei Männer am vergangenen Wochenende eine "unschöne Überraschung", wie die Bundespolizei am Montag schilderte.

Demnach waren die Beamten am Freitagabend zur Luftsicherheitskontrolle alarmiert worden, nachdem im Handgepäck eines 38-jährigen Deutschen eine scharfe Patrone des Kalibers 9 mm gefunden worden war. Gegenüber den Einsatzkräften behauptete der Reisende, er sei Sportschütze und zeigte einen Nachweis auf seinem Smartphone vor.

Als die Polizisten die Angaben allerdings im nationalen Waffenregister überprüften, stellten sie fest, dass der Mann dort weder registriert noch im Besitz einer Waffenbesitzkarte war.

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Während die Ordnungshüter die Patrone einkassierten, durfte der Mann seine Reise nach Marokko fortsetzen.

Am selben Tag ging den Kräften jedoch noch ein weiterer Fluggast aus Deutschland ins Netz, der ebenfalls Munition im Gepäck hatte. Der 24-Jährige wollte demnach nach Lissabon fliegen, als Mitarbeiter der Flugsicherheit eine scharfe Patrone des Kalibers 9 mm in seinem Handgepäck entdeckten.

Polizei betont: Mitführen verbotener Gegenstände zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich

Die Beamten betonten, dass das Mitführen verbotener Gegenstände wie scharfer Munition strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Die Beamten betonten, dass das Mitführen verbotener Gegenstände wie scharfer Munition strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.  © Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn

Der 24-Jährige konnte ebenfalls keinen Nachweis für den legalen Besitz der Munition erbringen, erklärte stattdessen gegenüber den hinzu alarmierten Bundespolizisten, dass sein Opa kürzlich Patronen entsorgt habe und er sich diese eine mitgenommen habe, die er dann im Gepäck vergessen habe.

Die Beamten leiteten schließlich gegen beide Männer Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetz ein und erinnerten alle Reisenden daran, dass das Mitführen verbotener Gegenstände - auch im Handgepäck - strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

"Bitte achten Sie vor Reiseantritt darauf, solche Gegenstände nicht mitzuführen", betonte die Polizei.

Titelfoto: Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn

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