Drama auf Schulhof: Kind würgt Mitschüler und lässt nicht mehr los

Wiesentheid - Erschreckende Szenen spielten sich bereits am gestrigen Mittwochmorgen in Unterfranken ab. Eine verbale Auseinandersetzung unter Schülern eskalierte scheinbar derart, dass ein Kind auf ein anderes losging und es bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Die Kriminalpolizei hat sich eingeschaltet.

Der Vorfall ereignete sich auf dem Schulhof, auf dem mindestens zwei Schüler heftig aneinandergeraten sein sollen.
Der Vorfall ereignete sich auf dem Schulhof, auf dem mindestens zwei Schüler heftig aneinandergeraten sein sollen.  © NEWS5/Höfig

Auch Polizeioberkommissar Denis Stegner vom unterfränkischen Präsidium bestätigte am heutigen Donnerstag, was sich bereits am Vortag zugetragen haben soll. Seinen Ausführungen nach sei der Ausgangspunkt eine heftige Streiterei unter Schülern in einer Bildungseinrichtung in Wiesentheid (Landkreis Kitzingen) gewesen sein.

Diese artete allem Anschein nach derart aus, dass eines der beteiligten Kinder handgreiflich wurde und sein Gegenüber vehement anging. In der Folge soll es zu einer Würgeattacke auf den Schüler gekommen sein.

Der mutmaßliche Angreifer ließ derweil nicht von dem Mitschüler ab, was zur Folge hatte, dass dieser schließlich das Bewusstsein verlor.

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Erst hiernach gelang es, die beiden Streithähne voneinander zu trennen und den Rettungsdienst zu alarmieren.

Noch auf dem Schulhof soll der Betroffene wieder das Bewusstsein erlang haben. Zudem soll er glücklicherweise keine weiteren Verletzungen durch die Attacke davongetragen haben.

Ob dies noch am Ort des Geschehens von den Sanitätern oder erst später nach einem möglichen Transport ins Krankenhaus festgestellt wurde, blieb unbekannt.

Schüler bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt: Beteiligte Kinder noch nicht strafmündig

Am Tag des Geschehens selbst wurde die Polizei zunächst noch außen vor gelassen. Mittlerweile beschäftigt sich jedoch die zuständige Kripo in Würzburg mit dem Fall. Detaillierte Informationen zu den Beteiligten wurden aufgrund des besonderen Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht preisgegeben. Jedoch sollen die Kinder allesamt strafunmündig sein.

Somit steht fest, dass die Schüler allesamt unter 14 Jahre alt sind.

Titelfoto: NEWS5/Höfig

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