Google-Betrug und Erpressung: Razzia bei Berliner Rechtsanwalt!

Berlin - Ein Berliner Rechtsanwalt und ein Mittäter sollen Tausende Internet-Nutzer von Google-Schriftarten betrogen und zum Teil erpresst haben.

Die Ermittler haben bei den Durchsuchungen am Mittwoch unter anderem Unterlagen und Datenträger sichergestellt. (Symbolbild)
Die Ermittler haben bei den Durchsuchungen am Mittwoch unter anderem Unterlagen und Datenträger sichergestellt. (Symbolbild)  © Roland Weihrauch/dpa

Die Polizei durchsuchte am Mittwoch Räume in Berlin, Hannover, Baden-Baden (Baden-Württemberg) sowie Ratzeburg (Schleswig-Holstein) und beschlagnahmte zahlreiche Unterlagen und Daten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Die Ermittler gehen von 346.000 Euro Schaden aus und haben diese Summe festgesetzt, um das Geld beschlagnahmen zu können.

Der Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin soll in mehr als 2400 Fällen Abmahnungen an Privatpersonen und kleine Händler geschickt haben, die auf ihren Internetseiten sogenannte Google Fonts – ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten - nutzten. Der Jurist soll jeweils 170 Euro als Vergleichszahlung gefordert haben.

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Internetseiten, die diese Schriftarten nutzen, übermitteln automatisch die IP-Adressen von Besuchern der Seite an die Firma Google.

Berliner Anwalt droht Forderung von Schmerzensgeld an und fordert Vergleichssumme

Der Anwalt und sein Komplize haben Nutzer von "Google Fonts" mit einer Abmahnwelle überzogen. (Symbolfoto)
Der Anwalt und sein Komplize haben Nutzer von "Google Fonts" mit einer Abmahnwelle überzogen. (Symbolfoto)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Diese automatische Weitergabe ist in Deutschland wegen des Datenschutzes nicht zulässig und ein Verstoß durch den Betreiber der Seite.

Der 53 Jahre alte Anwalt, der in Ratzeburg wohnt, und sein Komplize (41), ein Mandant aus Hannover, sollen mit Programmen solche Internetseiten identifiziert und im Netz aufgerufen haben.

Dann sollen sie bei den Betreibern moniert haben, dass ihr Recht auf Datenschutz verletzt worden sei, die Forderung auf Schmerzensgeld angedroht und die Vergleichssumme eingefordert haben.

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Die Staatsanwaltschaft betonte, bei diesem bewussten Vorgehen gebe es eben keine Verletzung des Datenschutzes, erst Recht nicht, weil ein Computerprogramm die Seiten aufgerufen habe.

Stattdessen hätten die Männer als Betrüger und Erpresser agiert. Etwa 2000 Menschen hätten aus Sorge vor einem Gerichtsverfahren gezahlt. Weitere 420 Menschen hätten den Anwalt angezeigt.

Titelfoto: Roland Weihrauch/dpa, Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Bildmontage)

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