Sozialpädagogin verliebt sich in Flüchtling (16) und muss vor Gericht

Krefeld/NRW – Das Amtsgericht Krefeld hat eine Sozialpädagogin vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Flüchtlings aus Afrika freigesprochen.

Die Angeklagte sitzt mit einem Hut auf dem Kopf und einer Jacke vor dem Gesicht im Gerichtssaal in Krefeld.
Die Angeklagte sitzt mit einem Hut auf dem Kopf und einer Jacke vor dem Gesicht im Gerichtssaal in Krefeld.  © Marcel Kusch/dpa

Für den Missbrauch habe es keinerlei Beweis gegeben, erklärten die Richter am Dienstag in ihrem Urteil. Ihren Job hat die Frau allerdings verloren. Das Gericht gehe davon aus, dass die Beziehung zwischen dem anfangs 16-Jährigen und der Frau einvernehmlich war, hieß es im Urteil. 

Dafür sprächen die zahlreichen Nachrichten, die er der 27-Jährigen geschickt hatte. Darin habe der später 18-Jährige von Heirat und Zusammenbleiben gesprochen.

Die Anklage hatte der früheren Leiterin einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorgeworfen, sie habe den damals 16-Jährigen mit der Drohung der Abschiebung zum Sex gezwungen. 

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Die Frau hatte in dem Prozess eingestanden, dass sie sich in den Flüchtling verliebt hatte und eine unerlaubte Beziehung zu ihm pflegte. 

Er habe sie angezeigt, weil sie ihn nicht für eine Aufenthaltsgenehmigung habe heiraten wollen. Zur Gerichtsverhandlung war er nicht gekommen.

Verheimlichte Beziehung kostete Frau den Job

Ein Leiter der Jugendhilfeeinrichtung sagte am Dienstag als Zeuge, die Betreuerin hätte die Pflicht gehabt, die Beziehung zu dem Flüchtling zu melden. 

"Dann hätte man eine Lösung finden können", sagte er. So habe es nur die Kündigung gegeben.

Titelfoto: Marcel Kusch/dpa

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