Strafmündigkeit von Kindern senken? Bundes-Justizministerin wird deutlich

Von Sigrun Stock

Düsseldorf - Bundes-Justizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) hat sich dagegen ausgesprochen, das Alter für die Strafmündigkeit von Kindern zu senken.

Bundes-Justizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) hält nichts von einer Herabsetzung der Strafmündigkeit bei Kindern. (Archivfoto)
Bundes-Justizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) hält nichts von einer Herabsetzung der Strafmündigkeit bei Kindern. (Archivfoto)  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Hubig sagte der "Rheinischen Post" mit Blick auf den Fall in Dormagen, bei dem ein zwölfjähriger Junge mutmaßlich einen zwei Jahre älteren Mitschüler erstochen haben soll: "Es ist furchtbar und erschütternd, was da passiert ist. Aber das Strafrecht ist kein Allheilmittel."

Es sei eine Illusion, dass sich potenzielle Täter allein durch schärfere Strafen abschrecken ließen. "Und beim Jugendstrafrecht bin ich klar dagegen, die Strafmündigkeit ab 14 Jahren noch weiter abzusenken", betonte die Justizministerin.

"Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Strafgericht", sagte Hubig. Wenn sie schwere Straftaten begingen, seien in erster Linie Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt. "Es muss darum gehen, das Kind zu unterstützen und zu erziehen, um es auf die richtige Bahn zu lenken. Im Gefängnis ist es fehl am Platz."

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Vor Kurzem hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (73, CDU) gesagt, es müsse über eine Senkung des Alters für Strafmündigkeit nachgedacht werden.

"Man muss die Fakten zusammentragen, und dann bin ich auch selbst gespannt, wie man damit umgeht und das löst. Und ob die vorhandenen Möglichkeiten, die wir haben, reichen, um eine Antwort zu geben, die alle zufrieden stellt", sagte der Landespolitiker.

Grenzen für Social-Media-Nutzung als Lösung?

Hubig erneuerte ihre Forderung danach, über rechtliche Grenzen für die Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen zu beraten. "Auch Altersbeschränkungen für soziale Medien dürfen kein Tabu sein", sagte sie.

Sie kündigte zudem ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familien mit häuslicher Gewalt an. Häusliche Gewalt müsse künftig beim Sorge- und Umgangsrecht eine Rolle spielen.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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