Nach Freilassung: Maddie-Verdächtiger soll Fußfesseln bekommen

Von Christian Brahmann

Braunschweig - Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. (48) soll nach dem Willen der Ermittler nach seiner Haftentlassung eine elektronische Fußfessel tragen.

Christian B. (48) musste seit 2019 eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen absitzen. (Archivfoto)
Christian B. (48) musste seit 2019 eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen absitzen. (Archivfoto)  © Moritz Frankenberg/dpa-Pool/dpa

"Außerdem soll er einen festen Wohnsitz wählen und das Land nicht ohne Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle verlassen dürfen", teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mit. Zuvor hatte der "Spiegel" über den Antrag berichtet.

Der Deutsche Christian B. wird in wenigen Wochen eine Haftstrafe verbüßt haben, zu der ihn das Landgericht Braunschweig im Jahr 2019 wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal verurteilt hatte.

Im Fokus steht der 48-Jährige seit 2020, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben.

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Zu dem "Maddie"-Komplex gibt es aber keine Anklage, es gilt die Unschuldsvermutung.

Christian B. wurde verdächtigt, die damals dreijährige Madeleine "Maddie" McCann entführt zu haben.
Christian B. wurde verdächtigt, die damals dreijährige Madeleine "Maddie" McCann entführt zu haben.  © Luis Forra/LUSA/epa/dpa

Eine Entscheidung zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht von der zuständigen Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Hildesheim stehe noch aus, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Übersetzt heißt das, dass noch unklar ist, an welche Regeln sich Christian B. nach der Haftentlassung halten muss.

Titelfoto: Bildmontage: Moritz Frankenberg/dpa-Pool/dpa, Luis Forra/LUSA/epa/dpa

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