Bluttat am Kölner Ebertplatz: Video-Aufnahmen bringen Wahrheit ans Licht

Köln – Nach der lebensgefährlichen Messerattacke in der U-Bahn-Haltestelle Ebertplatz gibt es neue Erkenntnisse. Die Polizei konnte den Tathergang anhand von Überwachungsvideos rekonstruieren.

In der U-Bahn-Haltestelle Ebertplatz war es am Dienstag (22. August) zu einem blutigen Streit gekommen.
In der U-Bahn-Haltestelle Ebertplatz war es am Dienstag (22. August) zu einem blutigen Streit gekommen.  © Vincent Kempf/dpa

Der 28-jährige Mann, der nach einem eskalierten Streit von Rettungskräften ins Krankenhaus gebracht wurde, befindet sich inzwischen außer Lebensgefahr. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Köln am heutigen Mittwoch - einen Tag nach dem blutigen Vorfall - mit.

Inzwischen wurden Videoaufnahmen von Überwachungskameras der Polizei und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) ausgewertet - mit unerwartetem Ergebnis.

So stellte sich heraus, dass es sich bei dem verletzten 28-Jährigen nicht etwa um das Opfer, sondern um einen der Täter handelt.

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Demnach waren der Mann und sein Begleiter (25) zunächst oberirdisch auf dem Ebertplatz mit dem 34-jährigen späteren Tatverdächtigen in Streit geraten. Dabei ging es offenbar um einen Drogen-Deal.

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Als die Lage eskalierte, flüchtete der 34-Jährige in die KVB-Haltestelle, doch das Duo verfolgte ihn. Wie die Ermittler schilderten, handelte der Mann wohl in Notwehr, als er auf Gleis 2 ein Messer zog und seinen 28-jährigen Angreifer damit lebensgefährlich verletzte.

Dieser habe trotz seiner Verwundung weiter auf den 34-Jährigen eingetreten und geschlagen.

Der ehemalige Tatverdächtige, der sich somit als eigentliches Opfer erwiesen hat, befindet sich aufgrund der neuen Erkenntnisse inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Gleichzeitig leiteten Polizei und Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den 28-Jährigen und seinen Komplizen wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Körperverletzung ein.

Haftbefehle konnten gegen das Duo bislang nicht erlassen werden. Weil beide über einen festen Wohnsitz verfügen, gebe es für diesen Schritt nicht die notwendigen Voraussetzungen, hieß es.

Titelfoto: Vincent Kempf/dpa

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