Irrer Rechtsstreit in Köln: Darum verklagen Dönerläden jetzt die Stadt
Köln - Irre Wende im Kölner Döner-Streit! Nachdem die Stadt im März dieses Jahres mehreren Imbissbuden-Betreibern die Nutzung von Holzkohlegrills untersagt hat, haben die nun Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag gegenüber TAG24.
Demnach seien im Juli insgesamt fünf Klagen gegen die Stadt eingegangen. "Die Kläger wenden sich dabei gegen das Verbot des Betriebs von Holzkohlegrills", so die Sprecherin.
Wann über die Verfahren entschieden wird, sei zwar noch unklar. Allerdings könne damit gerechnet werden, dass schon in den nächsten Wochen und Montagen Bewegung in die Sache kommt. Denn: Vier der fünf Kläger haben Eilverfahren beantragt, so das Verwaltungsgericht weiter.
Hintergrund dazu ist ein Streit zwischen den Gastronomen auf der einen und den Anwohnerinnen und Anwohner auf der anderen Seite, der bereits seit Jahren über der Weidengasse schwelt.
Anwohner klagen über Geruchsbelästigung: "Emissionen sind toxisch und geruchsintensiv!"

Der Grund: Die türkischen Imbissbuden bereiten ihre Spezialitäten mit Vorliebe auf Holzkohlegrills zu - und das stinkt den Bewohnern der Weidengasse gewaltig. Denn der Qualm und der Kohle-Geruch liegen schon seit Jahren täglich über der Straße in der Kölner Innenstadt.
Der "Bürgerverein Eigelstein e.V." schreibt auf seiner Webseite etwa: "Die Emissionen der Grillstätten sind toxisch und geruchsintensiv, die Beschwerden der Anwohner darüber massiv." Man habe zwar versucht, eine für alle Parteien einvernehmliche Lösung herbeizuführen, dies allerdings bislang erfolglos.
Denn auch der Einbau von Filteranlagen habe keine Besserung gebracht, beschreibt der Verein: "Schon nach kurzer Zeit erwiesen sich die eingebauten Filter aber leider als unwirksam, die Anwohner klagten sogar über mehr Holzkohlegrill-Abgase als in den Jahren zuvor."
Weil ein im Anschluss vom Umweltamt in Auftrag gegebenes Gutachten ein ähnliches Ergebnis lieferte, zog die Stadt im März dieses Jahres schließlich die Notbremse und untersagte den Gastronomen die Nutzung der Grills.
Eine unrechtmäßige Entscheidung, meinen die Imbissbuden-Besitzer. Ob sie damit recht haben, wird nun das Verwaltungsgericht entscheiden.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa