Verkehrsclub reagiert auf neue Tempo-30-Zonen in Köln - und fordert weitere Maßnahmen
Köln - Die Stadt Köln hat angekündigt, aus Lärmschutzgründen auf sechs viel befahrenen Straßen Tempo 30 einzuführen. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt das Vorhaben, kritisiert aber, dass die Maßnahmen nicht weit genug gingen.
Laut dem Verein werde das neue Tempolimit nämlich nur auf den Strecken eingeführt, bei denen Anwohner den Klageweg bestritten hätten, um ihr Recht zu bekommen, und meint: "Wir kennen viele andere Straßen, auf denen es ähnlich laut ist. Auch diese Menschen haben ein Anrecht auf den Schutz ihrer Gesundheit."
Grundsätzlich sei ohnehin die Stadt in der Fürsorgepflicht. Zumal vorgeschlagene Maßnahmen wie schalldichte Fenster nicht zielführend seien, da sie nur die Symptome, nicht aber die Ursache des Problems bekämpfen würden.
Kritisch sieht der VCD zudem auch, dass sich die Tempo-30-Maßnahmen nur auf den Lärmschutz beziehen. Dabei gebe es noch weitere erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Stadtbevölkerung - etwa durch Feinstaubbelastungen, Abgase und nicht zuletzt Unfälle.
Das neue Tempolimit könne daher nur ein Anfang sein, betont der Verein, der fordert: "Tempo 30 für die ganze Stadt!"
Immerhin seien urbane Areale nicht nur Transiträume, sondern vor allem Orte für Menschen, die hier leben und wohnen. Ein Tempolimit für die gesamte Stadt sei daher "eine Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume und Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts."
Anwohner hatten Klage gegen Stadt Köln eingereicht
Zu Wochenbeginn hatte Verkehrsdezernent Ascan Egerer angekündigt, auf der Lindenstraße (Innenstadt), der Siegburger Straße (Deutz), der Bergstraße, der Merheimer Straße (beide Nippes), der Gleueler Straße (Lindenthal) und der Weißer Straße (Rodenkirchen) schon bald die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu drosseln.
Zuvor hatten mehrere Anwohner beantragt, dass die Stadtverwaltung etwas gegen den Lärm auf den wichtigen Straßen unternehmen solle. Weil die Stadt darauf nicht reagierte, reichten die Bürger Klage ein - mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass der Lärm auf den Verkehrsachsen für die Anwohner "unzumutbar" sei.
Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa
