Partylärm am Brüsseler Platz: Stadt Köln legt Beschwerde gegen Zwangsgeld ein

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Von Carsten Linnhoff

Münster/Köln - Der seit Jahren vor den Gerichten ausgetragene Streit um Partylärm auf dem Brüsseler Platz in Köln geht in die nächste Runde.

Der Brüsseler Platz in Köln bleibt weiterhin ein großes Streitthema. (Archivfoto)
Der Brüsseler Platz in Köln bleibt weiterhin ein großes Streitthema. (Archivfoto)  © Oliver Berg/dpa

Die Stadt soll nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts 5000 Euro Zwangsgeld zahlen, weil sie sich nicht genug um Lärmschutz in dem Ausgeh-Viertel kümmere.

Gegen diese Entscheidung legte die Stadt nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein, wie das OVG nach einer Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln nach Beschwerden von Anwohnern.

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Die hatten beklagt, dass die Stadt nach einem OVG-Urteil von 2023 immer noch nicht genug gegen Lärm abends und nachts rund um den Brüsseler Platz tut. Die Ruhestörungen seien gesundheitsgefährdend.

Der Brüsseler Platz ist beim Ausgehpublikum und bei Touristen beliebt, was nachts zu einer entsprechenden Geräuschkulisse führt – und bei Anwohnern immer wieder zu Ärger.

Verschiedene Öffnungszeiten sorgen für Unmut bei den Gastronomen

Die Aufnahme zeigt das Foyer des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Aufnahme zeigt das Foyer des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.  © Lars Berg/dpa

Bislang nicht am OVG anhängig ist ein Streit um die Außengastronomie. Hier hatte das Verwaltungsgericht Köln im Juli in einem Einzelfall entschieden, dass die Stadt Fehler bei der Verkürzung der Öffnungszeiten gemacht hatte.

Eine Gastwirtin darf jetzt vorerst weiter bis 24 Uhr öffnen, obwohl laut der Sondernutzungserlaubnis der Stadt für die Außengastronomie eigentlich um 22 Uhr Schluss sein soll.

Da das Verwaltungsgericht im Einzelfall entschied, gibt es derzeit verschiedene Öffnungszeiten bei der Außengastronomie am Brüssler Platz, was zu Unmut bei den Gastwirten führt.

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Die Entscheidung hatte die Stadt auf Basis einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts so getroffen.

Nach Angaben einer OVG-Sprecherin ist in dieser Sache noch keine Beschwerde in Münster eingegangen.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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