Müssen Kölner Rettungseinsätze bald selbst zahlen? Das sagt OB Burmester

Von Marc Herwig, Jonas Reihl

Köln - Im Streit um den hohen Eigenanteil, den Patienten womöglich bald für Rettungseinsätze zahlen müssen, fordert Kölns neuer Oberbürgermeister Torsten Burmester (62, SPD) schnelle Hilfe von Bund und Land.

Im Streit um die Kosten für den Rettungsdienst nimmt Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester (62, SPD, r.) auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (50, CDU) in die Pflicht.
Im Streit um die Kosten für den Rettungsdienst nimmt Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester (62, SPD, r.) auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (50, CDU) in die Pflicht.  © Henning Kaiser/dpa

"Die Entscheidung, einen Rettungswagen für sich selbst oder auch für andere hilflose Personen zu rufen, darf nicht von der finanziellen Lage der Betroffenen bestimmt werden", sagte der SPD-Politiker Oberbürgermeister der Deutschen Presse-Agentur. "Ich erwarte von Bund und Land, dass sie kurzfristig eine gesetzliche Lösung schaffen."

Menschen dürften sich keine Sorgen machen müssen, auf Kosten von mehreren Hundert Euro sitzenzubleiben, wenn sie den Rettungsdienst brauchen, sagte Burmester.

"Im Zweifel gilt es, die 112 zu wählen", betonte er. "Wir dürfen keine Situation schaffen, in der Menschen in kritischen gesundheitlichen Situationen zögern. Sonst gefährden wir die Gesundheit und das Leben von Menschen."

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Hintergrund dazu sind Verhandlungen zwischen mehreren Landkreisen und Großstädte in NRW und den Krankenkasten übe die Kosten für den Rettungsdienst im kommenden Jahr. Die gesetzlichen Kassen hatten zuvor angekündigt, einen bestimmten Teil der Kosten nicht mehr zu übernehmen.

Konkret geht es um sogenannte Fehlfahrten, die entstehen, wenn ein Rettungswagen gerufen wird, letztlich aber kein Patient ins Krankenhaus kommt. Nach Angaben der Kommunen machen solche Fahrten bis zu 25 Prozent aller Einsätze aus. Geld bekommen die Träger der Rettungsdienste - also Städte und Kreise - für solche Fehlfahrten nicht, Kosten entstehen aber trotzdem.

Gesetzliche Krankenkassen meinen: Rechtsgrundlage lässt keinen Spielraum für Kostenabgabe

Wer muss künftig für Fehlfahrten von Rettungswagen zahlen? (Symbolbild)
Wer muss künftig für Fehlfahrten von Rettungswagen zahlen? (Symbolbild)  © Fabian Strauch/dpa

Die Stadt Essen hatte deshalb als erste in NRW angekündigt, sie müsse den Betrag umlegen und Patienten künftig rund 267 Euro Eigenanteil pro Rettungseinsatz in Rechnung stellen. Andere Kommunen haben ein ähnliches Vorgehen angekündigt, aber noch keine konkreten Zahlen genannt.

Wieder andere Kommunen wie die Stadt Köln haben ihre Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst so überarbeitet, dass sie doch noch auf eine Einigung in den Verhandlungen mit den Krankenkassen hoffen - dadurch bleiben die Kommunen aber teilweise selbst auf den Kosten für Fehlfahrten sitzen.

Die gesetzlichen Krankenkassen argumentieren unterdessen, die Rechtslage lasse ihnen gar keinen Spielraum: Sie dürften nur für Kosten aufkommen, die für die Versorgung ihrer eigenen Versicherten entstehen, schreiben sie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sonstige Kosten - etwa für Fehlfahrten von Rettungswagen - müssten die Kommunen selbst tragen.

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Vor allem aber fordern die Krankenkassen eine Reform des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Es müsse "deutlich effizientere und schlankere Strukturen" geben - das würde auch Kosten sparen.

Titelfoto: Bildmontage: Fabian Strauch/dpa, Henning Kaiser/dpa

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