An Silvester! Tote Katze in Kühltasche entsorgt
Von Anke Brod
Leipzig - Ein 13-jähriger Junge aus Leipzig-Wiederitzsch machte am Silvesterabend einen grausigen Fund.

"Ein Nachbarsjunge hat gerade einen Korb mit einer leider schon toten Katze gefunden... bin etwas überfordert, was ich jetzt mit ihr tun soll", fragt eine Facebook-Userin am frühen Abend des 31. Dezember 2019 ein wenig ratlos in die Community.
Man habe das Tier in einer Kühlbox mit Reißverschluss in Wiederitzsch nahe der neu erbauten Gleis-Brücke der Landsberger Straße gefunden, hieß es. Die Tasche lag demnach im leeren Rietzschkegraben. Niemand weiß dabei, ob sie vorher schon tot war oder qualvoll in der Tasche erstickte.
Danach ging das innere Drama für die Beteiligten und den 13-jährigen Finder der Katze richtig los - keine der kontaktierten Stellen fühlte sich so recht zuständig.
Eigentlich sind verstorbene Haustiere über Hamstergröße hinaus laut Tierkörperbeseitigungsgesetz den Behörden zu melden.
So holt etwa die Leipziger Stadtreinigung solche Kadaver ab und fährt sie, meist per Sammeltransport, in die zuständige "Tierkörperbeseitigungsanlage". Läge allerdings der Verdacht auf einen Straftatbestand vor, wären Polizei und Veterinäramt erste Ansprechpartner.
Hin und Her um Katzenleiche

Man habe beim Polizeirevier Leipzig-Nord angerufen, so die betroffene Dame über Facebook. "Der Beamte war sehr nett, zeigte großes Verständnis und riet uns, die Katze entweder in den Hausmüll zu tun oder privat zu beerdigen".
Damit gaben sich die Beteiligten zu jenem Zeitpunkt nicht zufrieden, sollte das Tier vorher tatsächlich lebendig zum Ersticken ausgesetzt worden sein. Man wollte schließlich keine mögliche Straftat decken. Ein folgender Anruf der Familie bei der Tierklinik in Panitzsch ergab, dass man die tote Katze gegen 30 Euro Gebühr zur Entsorgung vorbeibringen könne.
Laut den Leipziger Tierkliniken dürfe man dort den Kadaver gegen eine Notdienstgebühr von 50 Euro abgeben, so die Auskunft der diensthabenden Ärztin. Ob die Katze dann aber werktags tatsächlich zur pathologischen Untersuchung ans Veterinäramt überführt würde, könne man in der Hektik nicht zusichern, hieß es aus der tierärztlichen Notaufnahme.
"Nun besorgen wir uns morgen einen Spaten und beerdigen die Katze hinter unserer Garage", lautete schließlich kurz vor der beginnenden Silvester-Knallerei das Resümee der Finder aus Wiederitzsch. Zuerst lasse man über eine Bekannte noch prüfen, ob das Tier einen Registrierungschip unter der Haut trage.
Auf alle Fälle sollte das in dem behördlichen Feiertagsloch wohl deutlich würdevoller für die arme Katze sein! Generell, so das Gesetz, dürfen Kleintiere wie Katzen als Alternative zur Tierverwertungsanlage in ausreichender Tiefe durchaus im heimischen Garten oder auf dem Tierfriedhof begraben werden.
