Leipzig - Der Start für einen 32-Jährigen in den Türkeiurlaub verlief am Donnerstagmorgen deutlich anders als von ihm geplant. Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Leipzig/Halle stellte die Bundespolizei fest, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft aus Osnabrück vorlag.
"Der 32-Jährige wurde vom Amtsgericht Nordhorn zuvor wegen gemeinschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt", sagte Polizeisprecher Jens Damrau.
Da er weder die Geldstrafe bezahlt noch die 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hatte, schrieb ihn das Amtsgericht zur Fahndung aus.
Um seinen Urlaub zu retten, zahlte der Mann seine offenen Schulden sowie die ausstehenden Verfahrenskosten.
"Anschließend konnte er in den Urlaub starten, allerdings mit 2500 Euro weniger", so Polizeisprecher Damrau.