Wegen Drohne: Betrieb am Flughafen Halle/Leipzig muss eingestellt werden

Schkeuditz - Auf diesen Bruchpiloten wartet eine saftige Strafe: Weil Unbekannte eine Drohne im Bereich des Leipziger Flughafens steigen ließen, wurde der Flugverkehr am Mittwochabend vorübergehend eingestellt!

Drohnen dürfen in der Nähe von Flughäfen generell nicht betrieben werden. (Symbolbild)
Drohnen dürfen in der Nähe von Flughäfen generell nicht betrieben werden. (Symbolbild)  © 123RF/stegarau

Wie die Leipziger Polizei am Donnerstag mitteilte, meldete sich um 19.15 Uhr eine Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens im Bereich des Terminal 1.

Der Flugbetrieb musste daraufhin zwischen 19.56 Uhr und 20.07 Uhr komplett eingestellt werden. Gegen 20.30 Uhr wurde die Drohne erneut im Nordbereich des Geländes gesichtet, woraufhin der Verkehr auf die südliche Start- und Landebahn umgeleitet wurde.

Nach einer dritten Drohnenmeldung im südlichen Bereich des Flughafens wurde die entsprechende Start- und Landebahn zwischen 22.52 Uhr und 23.57 Uhr gesperrt.

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Was klingt wie ein lustiges Katz- und Mausspiel, ist tatsächlich eine Straftat: Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr aufgenommen. Der oder die Drohnen-Piloten können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden!

"Es wird oft vergessen, dass der Luftverkehr eindeutigen Regelungen und Gesetzen unterliegt und diesen auch der Pilot einer Drohne folgen muss", stellte die Polizeibehörde klar.

So dürfen Drohnen beispielsweise unter einem Mindestabstand von 1500 Metern von einem Flughafen generell nicht betrieben werden.

Titelfoto: 123RF/stegarau

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