Kleingartensheriff kämpft gegen illegale Bauwerke: "Pech gehabt, mein Freund, abbauen das Ding"
Leipzig - Wenn der sächsische Kleingartensheriff mit forschem Blick am eigenen Gartentor auftaucht und Einlass verlangt, sollten bei Pächtern die Alarmglocken klingeln. In seinem neuen Video widmet sich Michael Baumann (62) illegal errichteten Gewächshäusern, die er am liebsten eigenhändig mit dem Bagger rückbauen würde. Doch lässt der Sheriff dieses Mal Gnade vor Recht ergehen?
Alles in Kürze
- Kleingartensheriff Michael Baumann kämpft gegen illegale Bauwerke
- Illegales Gewächshaus ohne Genehmigung entdeckt
- Sheriff zeigt sich gnädig, warnt vor zukünftigen Kontrollen
- Regeln für Gewächshäuser: 12 Quadratmeter, 60 Zentimeter Abstand
- Bauantrag erforderlich, auch für Gewächshäuser ohne Fundament

"Hier haben wir wieder mal so 'ne richtig dumm, dumm, dumme Geschichte", sagt der Vereinsvorstand der Gartenfreunde Südost e.V., bevor er die Parzelle von Übeltäter Felix betritt.
Zwar hatte der Pächter bereits angekündigt, ein Gewächshaus bauen zu wollen, als Baumann auf einer Kontrollrunde am Grundstück vorbeifährt, steht das Treibhaus aber bereits - und das ohne die erteilungspflichtige Genehmigung.
"War das so schwer zu kapieren?", fragt der Sheriff den jungen Mann im Inneren des illegalen Bauwerks. "Pech gehabt, mein Freund, abbauen das Ding!", lautet das knallharte Urteil des Vereinsvorsitzenden.
Doch dann hält der Sheriff kurz inne und zeigt sich von seiner gnädigen Seite: "Da wir nicht päpstlicher sein wollen als der Papst, machen wir 'ne Ausnahme. Nächstes Mal lass ich es abreißen, dann komme ich mit dem Bagger."
Das Thema Gewächshaus polarisiert bei den Gartenfreunden

Ein paar Gärten weiter zeigt Baumann dann an einem 20 Jahre alten Gewächshaus, wie man es nicht machen sollte: "Wenn das 'n Neubau gewesen wäre, hätte ich kurzen Prozess gemacht."
Die goldenen Regeln für diejenigen, die sich an ihrem Gewächshaus erfreuen wollen, ohne dass der Sheriff eines Tages mit dem Bagger vor dem Tor auftaucht, erklärt der Vorstand wie folgt:
- Bauantrag stellen
- Maximale Größe 12 Quadratmeter
- 60 Zentimeter Mindestabstand zum Nachbargrundstück
Diese Regeln gelten ebenfalls für Gewächshäuser ohne festes Fundament, die beispielsweise nur durch Erdspieße verankert sind, erklärt der Gartensheriff auf TAG24-Nachfrage.
Titelfoto: Instagram/Kleingartensheriff/Montage