Wohngeldreform: 21.000 Leipziger Haushalte sollen profitieren, doch wer gehört dazu?
Leipzig - Pünktlich zu Neujahr trat die neue Wohngeldreform in Deutschland in Kraft. Demnach nach könnten knapp 21.000 Haushalte in Leipzig von nun an wohngeldberechtigt sein.
Bislang gab es laut Angaben der Stadt nur 6050 Haushalte, die Wohngeld bezogen haben, im neuen Jahr könnte diese Anzahl auf bis zu 21.000 Haushalte steigen.
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem geringen Einkommen, zum Beispiel Familien und Alleinerziehende sowie Senioren.
Der Betrag, der bisher bei durchschnittlich 180 Euro lag, wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt, um ein angemessenes Wohnen ermöglichen zu können.
Mit der neuen Reform wird der durchschnittliche Betrag auf bis zu 370 Euro erhöht, auch die Einkommensgrenze für einen Wohngeldanspruch liegt nun höher. Wie viel Geld fließt, ist unter anderem abhängig davon, wie viele Personen in einem Haushalt leben oder wie hoch die Miete ist.
Ob auch Ihr wohngeldberechtigt seid, könnt Ihr anhand des Wohngeldrechners des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen prüfen. Ein Antrag kann online gestellt werden, für den Prozess verantwortlich ist das Leipziger Sozialamt.
Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten innerhalb des ersten Quartals 2023 einen geänderten Bescheid mit einer Neuberechnung der Summe und eine entsprechende Nachzahlung.
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