Entspannung nicht in Sicht: Geflügelpest breitet sich im Leipziger Umland weiter aus

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Von Daniel Josling

Leipzig - Auch im Umland von Leipzig breitet sich die Geflügelpest bei Wildvögeln weiter aus. Wie der Landkreis mitteilte, bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am Dienstag zwei weitere Verdachtsfälle.

Gefundene tote oder kranke Wasser-, Schreit- oder Greifvögel sollen nicht berührt werden und dem Veterinäramt gemeldet werden. (Archiv)
Gefundene tote oder kranke Wasser-, Schreit- oder Greifvögel sollen nicht berührt werden und dem Veterinäramt gemeldet werden. (Archiv)  © Christophe Gateau/dpa

Betroffen sind demnach ein Rotmilan, der am Zwenkauer See gefunden wurde, sowie eine Graugans vom Ufer der Talsperre Schömbach.

Für drei weitere Vögel aus Borsdorf, Bad Lausick und Frohburg stehen die Ergebnisse des nationalen Referenzlabors noch aus.

Die Funde zeigten eine zunehmende räumliche Ausbreitung des Virus, hieß es. Zwar seien bislang keine gehaltenen Tiere betroffen, dennoch rät der Landkreis Haltern dringend, Geflügel und andere gehaltene Vögel im Stall zu halten oder in abgedeckten, wildvogelsicheren Volieren unterzubringen.

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Eine verpflichtende Stallhaltung gibt es derzeit nicht. Die bereits geltende Verfügung, Geflügelausstellungen zu untersagen, bleibt bestehen. Eine Entspannung der Lage sei nicht in Sicht.

Erste Fälle Anfang November

Am Zwenkauer See wurde ein toter Rotmilan gefunden. Es besteht der Verdacht, dass der Greifvogel an der Geflügelpest verendet ist. (Archiv)
Am Zwenkauer See wurde ein toter Rotmilan gefunden. Es besteht der Verdacht, dass der Greifvogel an der Geflügelpest verendet ist. (Archiv)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Bereits Anfang November war am Markkleeberger See erstmals eine mit Vogelgrippe infizierte Graugans im Kreis nachgewiesen worden.

Das FLI schätzt das Risiko eines Eintrags in Hausgeflügelbestände weiterhin als hoch ein.

Geflügelhalter sollten laut Veterinäramt besonders auf Hygiene achten, Futter und Wasser vor Wildvögeln schützen und stalleigene Kleidung nutzen. Bei ungewöhnlichen Verlusten in Beständen ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben

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Gefundene tote oder kranke Wasser-, Schreit- oder Greifvögel sollen nicht berührt werden und dem Veterinäramt gemeldet werden.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

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