Von Theresa Münch, Eric Mittmann
Leipzig/Berlin - Zur Miete Wohnen wird in deutschen Großstädten trotz Mietpreisbremse immer teurer. Einer Auswertung des Bauministeriums zufolge stiegen die Angebotsmieten in den 14 größten kreisfreien Städten seit 2015 durchschnittlich um fast 50 Prozent. Leipzig belegte dabei Platz 2 der Städte, bei denen die Kosten am schnellsten nach oben schossen.
Demnach verzeichnete die Messestadt Mietsteigerungen in Höhe von 67,7 Prozent. Lediglich in Berlin fielen diese noch schlimmer aus mit 107 Prozent. Platz 3 des Rankings belegte Bremen mit einem Plus von 57 Prozent. Das geringste Mieten-Plus wird mit 28,4 Prozent für Dresden ausgewiesen.
Allen Steigerungen zum Trotz sei das Mieten der Auswertung zufolge weiterhin in München am teuersten - mit Preisen von fast 22 Euro pro Quadratmeter.
Die Zahlen stammen vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung mit einer Wohnfläche von 40 bis 100 Quadratmetern suchen. Nicht berücksichtigt sind Aushänge, Wartelisten und die direkte Maklervermittlung. Das könne die Daten verzerren, warnte das Ministerium.
Die Zahlen erfragt hatte die Linken-Abgeordnete Caren Lay (52) bei der Bundesregierung. Sie beklagte: "Durch die Mietpreisexplosion wird insbesondere den städtischen Mieterinnen und Mietern das Geld aus der Tasche gezogen, Umzüge werden unmöglich, und das alles trägt zur weiteren sozialen Spaltung unserer Gesellschaft bei."
Linke kritisiert: Mietpreisbremse biete keinen wirksamen Schutz
Zwar solle die sogenannte Mietpreisbremse den Steigerungen entgegenwirken. Lay zufolge sei der Mechanismus jedoch so löchrig, dass er keinen wirksamen Schutz biete. Die Linken-Abgeordnete kritisierte, die schwarz-rote Bundesregierung wolle die Regelung ohne eine weitere Verschärfung nun einfach verlängern.
Die Mietpreisbremse begrenzt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreise in neuen Verträgen. Wo sie greift, dürfen Mieten bei Abschluss eines neuen Vertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie etwa Möblierungszuschläge. Ausgeschlossen sind zudem Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und umfassend modernisierte Wohnungen.
Eine öffentliche Preiskontrolle gibt es nicht: Wenn Mieter einen Verstoß befürchten, müssen sie selbst gegen ihre Vermieter vorgehen.